Informieren und beraten: Aktuelle Leitlinien
Wie die Abda mitteilt, ist die anlassbezogene Einsichtnahme in die Patientendaten, über die elektronischen Patientenakte (ePA) und über die Patientendatei in der Apotheke (Kundenkarte), in den jeweiligen Leitlinien aufgegriffen worden.
Die beiden Leitlinien
- Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln – Selbstmedikation
- Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verordnung
stehen auf der Seite Leitlinien der Abda zur Verfügung.
Quelle: Abda