Informieren und beraten: Aktuelle Leitlinien

(kib) Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat zwei Leitlinien zur Qualitätssicherung der Beratung und Information in der Apotheke und die dazugehörigen Kommentare verabschiedet.

27.11.2025

Apotheker/PTA erklärt einer älteren Kundin ein Arzneimittel
© Foto: zinkevych / stock.adobe.com
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Wie die Abda mitteilt, ist die anlassbezogene Einsichtnahme in die Patientendaten, über die elektronischen Patientenakte (ePA) und über die Patientendatei in der Apotheke (Kundenkarte), in den jeweiligen Leitlinien aufgegriffen worden.

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Die beiden Leitlinien

  • Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln – Selbstmedikation
  • Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verordnung

stehen auf der Seite Leitlinien der Abda zur Verfügung.

Quelle: Abda

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