Inkretinmimetika für adipöse Kinder

Die Leitlinie zur „Therapie und Prävention der Adipositas im Kindes- und Jugendalter“ wurde vorzeitig aktualisiert. Grund dafür sind neue Daten zur Behandlung von übergewichtigen Kindern und Jugendlichen mit GLP-1-Rezeptoragonisten (Inkretinmimetika).

von Kirsten Bechtold
12.05.2026

Übergewichtiger Junge mit gelbem T-Shirt beugt sich vom Sofa herunter zu seinen Füßen.
© Foto: nuzza11 / stock.adobe.com
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Die letzte Version der Leitlinie stammt aus dem Jahr 2019. „Seitdem hat sich die Evidenz zur medikamentösen Therapie der Adipositas im Kindes- und Jugendalter grundlegend weiterentwickelt“, erklärt der Leitlinienkoordinator Professor Martin Wabitsch. 

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So zeigten mehrere randomisierte kontrollierte Studien klinisch relevante Effekte einer Therapie mit GLP-1-Rezeptoragonisten wie Semaglutid und Liraglutid auf das Körpergewicht und kardiometabolische Risikofaktoren bei Kindern und Jugendlichen mit Adipositas. Gleichzeitig lägen entsprechende Zulassungen für das Jugendalter vor. „Vor diesem Hintergrund war ein Abwarten bis Anfang 2027 fachlich nicht vertretbar“, erläuterte Wabitsch. Die reguläre Gesamtüberarbeitung der Leitlinie ist weiterhin für Januar 2027 vorgesehen.

Was ist neu im Leitlinien-Update zur Adipositas-Therapie?

Die Leitlinienautoren haben das Kapitel „Zusätzliche medikamentöse Therapie“ vorzeitig überarbeitet. Darin finden sich nun zwei zentrale, neue Empfehlungen zum Einsatz von Inkretinmimetika – umgangssprachlich oft als „Abnehmspritze“ bezeichnet:

  1. Behandlung bei Adipositas: Eine Therapie mit Inkretinmimetika kann bei adipösen Kindern und Jugendlichen ab dem jeweils zugelassenen Mindestalter erwogen werden. Dies gilt ausdrücklich als Ergänzung zu einer leitliniengerechten Lebensstilintervention (wie Ernährungs- und Bewegungstherapie).
  2. Behandlung bei extremer Adipositas (BMI > 99,5. Perzentile): Bei extremer Adipositas sollte eine medikamentöse Therapie ab dem zugelassenen Mindestalter als Ergänzung zur Lebensstilintervention in spezialisierten Zentren geprüft werden. Voraussetzung hierfür ist, dass trotz leitliniengerechter Maßnahmen eine anhaltende und ausgeprägte Gewichtszunahme besteht und somit ein hohes Risiko für das Fortschreiten der Krankheit (Progression) vorliegt.

„Kinder und Jugendliche mit extremer Adipositas tragen ein erheblich erhöhtes Risiko für Typ-2-Diabetes, arterielle Hypertonie, Dyslipidämie und kardiovaskuläre Folgeerkrankungen“, betont Wabitsch. Eine medikamentöse Therapie sei in diesen Fällen eine relevante Alternative zur bariatrisch-chirurgischen Therapie (Adipositas-Chirurgie).

Kritik am „Lifestyle-Paragrafen“ (SGB V)

Trotz der klaren medizinischen Evidenz wird die Kostenübernahme der Inkretinmimetika derzeit häufig abgelehnt. Die Krankenkassen verweisen dabei oft auf § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V, „Lifestyle-Paragrafen“ genannt.

Die Leitlinienautorinnen und -autoren sehen diese Praxis äußerst kritisch und stellen eine klare Forderung an die Politik und Kostenträger: „Liegen eine hohe Evidenzqualität und eine entsprechende Zulassung vor, darf sich die Versorgungspraxis dem nicht entziehen.“

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin

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