Jagen unter Cannabis

(fast) Auch bei dauerhafter ärztlicher Verordnung von Cannabinoiden muss ein Jäger die Finger von der Waffe lassen und seinen Waffenschein abgeben, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

16.02.2018

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© Foto: Valeriy Kirsanov / stock.adobe.com
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Der Fall: Ein Arzt hatte dem Jäger aus dem oberbayerischen Landkreis Miesbach Cannabis als Dauermedikation verordnet. Das Landratsamt Miesbach forderte ihn zur Abgabe eines fachpsychologischen Gutachtens auf. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, der Jäger sei zum Waffenbesitz nicht mehr geeignet. Daraufhin widerrief das Landratsamt die Waffenbesitzkarte und zog den Waffenschein ein. Dagegen klagte der Jäger. Der Bayerische Verwaltungshof lehnte die Klage nun ab (Az.: 21 CS 17.1521). Laut Waffengesetz müsse ein Waffenbesitzer "jederzeit und in jeder Hinsicht" vorsichtig und sachgemäß mit seiner Waffe umgehen können. Bei täglich mehrfacher Inhalation von Cannabisblüten sei dies nicht sichergestellt.

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Quelle: Ärzte Zeitung

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