Kann ins Auge gehen

Kosmetische Behandlungen wie Wimpernverlängerungen („Extensions“) oder Lidstrich-Tätowierungen können zu schwerwiegenden Nebenwirkungen führen. Das erklärt Professorin Elisabeth M. Messmer von der Augenklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München in einer Pressemitteilung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft.
Allergisches Kontaktekzem
Wimpernverlängerungen können zum Beispiel ein behandlungsbedürftiges allergisches Kontaktekzem am Lidrand nach sich ziehen. Dieses wird meist ausgelöst durch den verwendeten Klebstoff, erklärt die Expertin. Auch infektiöse Entzündungen des Lidrands und der Bindehaut sind möglich.
Wimpernverluste sind möglich
Ein langfristiger negativer Effekt ist die Verkalkung der Wimpernbasis sowie der Verlust von eigenen Wimpern durch eine Verletzung am Haarschaft. Schwerwiegende Nebenwirkungen wie eine Hornhauterosion oder eine Infektion der Hornhaut seien hingegen selten.
Unbedingt zu bedenken: Wimpern-Extensions können während kleinerer Eingriffe am Auge, bei denen zur Blutstillung mit Hitze gearbeitet wird, in Flammen aufgehen. Vor einer Augenoperation müssen sie daher entfernt werden.
Komplikationen bei Lidstrich-Tattoo
Wer sich einen Lidstrich als Tattoo stechen lässt, muss nach der Behandlung mit Lidschwellungen und -rötungen rechnen – diese Folgen sind nach Tätowierungen normal und klingen in der Regel nach Stunden bis Tagen wieder ab.
Es können aber auch allergische Reaktionen in Form von Ekzemen auftreten oder langwierige Entzündungen. Auch Infektionen mit Staphylokokken, Streptokokken, Hepatitis und HIV sind beschrieben, vor allem bei unhygienischem Arbeiten, heißt es in der Mitteilung weiter.
Untersuchungen zeigen dieser zufolge ferner, dass Lidstrich-Tattoos längerfristig die Talgdrüsen des Lidrandes schädigen, die für den öligen Tränenfilm verantwortlich sind, und somit zu einem Trockenen Auge führen können.
Tattoos stehen außerdem im Verdacht, Schuppenflechte und Neurodermitis zu verschlechtern.
Zu den weiteren Komplikationen gehören chemische Verätzungen und mechanische Verletzungen im Bereich des Auges durch die Behandelnden.
Weißfärbung und Augapfel-Tattoo
Vor drei weiteren kosmetischen Prozeduren an der Binde- und Hornhaut ist aus augenärztlicher Sicht dringend zu warnen, betont Messmer. Dazu zähle die I-Brite-Prozedur, eine Behandlung, die eine komplette Weißfärbung bei chronisch geröteter Bindehaut verspricht.
„I-Brite kann schwerste Komplikationen wie Geschwüre der Horn- und Bindehaut, Ausdünnen der Lederhaut oder eine Schädigung der Augenmuskeln mit Doppeltsehen auslösen“, erläutert die Expertin.
Sie warnt auch vor Augapfel-Tattoos, bei denen die gesamte weiße Bindehaut farbig tätowiert wird. „Nach dieser Form des Tattoos wurden Verletzungen beschrieben, die zum Augenverlust führten“, so Messmer.
Und auch von der Keratopigmentierung rät sie ab. Dabei macht der Augenchirurg einen Laserschnitt, klappt die vordere Schicht der Hornhaut um und bringt ringförmig Farbpigmente in die mittlere Hornhautschicht ein, um die Augenfarbe dauerhaft zu ändern.
Nach diesem Eingriff wurden nicht nur Probleme mit der Farbpigmentierung beklagt. „Es wurden auch funktionelle und anatomische Probleme berichtet wie störende Lichtempfindlichkeit, Reduktion von Kontrastwahrnehmung, Verlust von Endothelzellen der Hornhaut, Trockenes Auge, Bildung von Gefäßen und behandlungsbedürftige Aussackungen an der Hornhaut“, sagt Messmer.
Inzwischen warnt auch die American Academy of Ophthalmology, der weltweit größte Verband von Augenärztinnen und Augenärzten, vor diesem Verfahren zu kosmetischen Zwecken.
Quelle: IDW