Kein OTC-Switch für Topika mit einem Prozent Hydrocortison

Hydrocortisonexterna in einer Konzentration von einem Prozent unterliegen derzeit der Verschreibungspflicht. Der Ausschuss lehnte bei seiner Sitzung einen Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht ab. In der Selbstmedikation stehen, mit Ausnahme einer Kombination aus Aciclovir und einem Prozent Hydrocortison gegen Lippenherpes, weiterhin nur Dermatika mit maximal 0,5 Prozent Hydrocortison zur Behandlung von leicht ausgeprägten allergischen, entzündlichen oder juckenden Hautveränderungen zur Verfügung.
Ebenfalls abgelehnt haben die Sachverständigen den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Kombipräparate mit Ibuprofen und Phenylephrinhydrochlorid. Hier steht allerdings noch gar kein entsprechendes Präparat zur Verfügung, weshalb es sich nicht um einen OTC-Switch im klassischen Sinn, sondern um eine Neuzulassung handeln würde.
Spot-on-Formulierungen für Hunde mit dem Insektizid und Wurmmittel Permethrin werden dagegen zukünftig rezeptfrei erhältlich sein. Dazu muss der Bundesrat allerdings erst noch den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses folgen und eine entsprechende Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung beschließen.
Quelle: BfArM