Kinderarzneimittel: Festbeträge ab Februar ausgesetzt

(kib) Ab Februar 2023 sollen die Festbeträge für bestimmte Kinderarzneimittel für drei Monate wegfallen. So soll der angespannten Versorgungslage kurzfristig entgegengewirkt werden, berichtet tagesschau.de.

10.01.2023

Zwei Jungen
© Foto: katharina neuwirth / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodellen)
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Ende letzten Jahres legte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ein Eckpunktepapier vor. Mit den skizzierten Maßnahmen sollten die Lieferengpässe bei bestimmten Kinderarzneimitteln unmittelbar behoben werden. Ganz so schnell ging es dann doch nicht. Denn die Festbeträge für Arzneimittel werden nach einem im Sozialgesetzbuch festgelegten Verfahren bestimmt, das die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht einfach umgehen kann.

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Festbeträge für 180 Kinderarzneimittel ausgesetzt

Nun zeichnet sich hier jedoch nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios eine Lösung ab. Für insgesamt 180 Kinderarzneimittel, darunter Ibuprofen-Säfte, Paracetamol-Zäpfchen und Antibiotika sollen die Festbeträge ab Februar 2023 für drei Monate komplett ausgesetzt werden. Das betrifft laut GKV-Spitzenverband Fertigarzneimittel aus folgenden Festbetragsgruppen:

Gruppenbeschreibung

Aussetzung des Festbetrags für

Amoxicillin, Gruppe 2

Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen

Cefalosporine, Gruppe 1

Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen

Cefalosporine, Gruppe 2

Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen,
Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen

Cefalosporine, Gruppe 3

Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen,
Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen

Ibuprofen, Gruppe 1B

Sirup, Suspension zum Einnehmen

Makrolide, neuere, Gruppe 1

Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen,
Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen

Paracetamol, Gruppe 1B

Lösung zum Einnehmen, Sirup

Paracetamol, Gruppe 2

Suppositorien

Phenoxymethylpenicillin, Gruppe 2

Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen,
Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen

Sulfamethoxazol und Trimethoprim, Gruppe2

Suspension zum Einnehmen

Quelle: GKV-Spitzenverband Stand der Informationen: 11.01.2023

Mögliche Aufzahlungen für Versicherte fallen dann weg. Für die pharmazeutische Industrie soll die Regelung ein Anreiz sein, mehr zu liefern. Damit die datentechnische Umsetzung in den Apotheken abgestimmt und gewährleistet werden kann, gilt die Regelung erst ab Februar, heißt es auf tagesschau.de.

Quelle: tagesschau.de / GKV-Spitzenverband

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