Kinderarzneimittel: Großhandel soll sich bevorraten

(kib) Es gibt seit kurzem eine Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel. An dieser soll sich der Großhandel nach dem Willen der Bundesregierung orientieren und sich mit potenziell kritischen Medikamenten bevorraten. So sollen Engpässe wie im vergangenen Winter verhindert werden.

25.08.2023

PTA hält Antibiotikasaft in der Hand
© Foto: Florian Gaertner / photothek / picture alliance
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In der vergangenen winterlichen Infektionssaison waren verschiedene Medikamente für Kinder extrem knapp, darunter Ibuprofen-Säfte, Paracetamol-Zäpfchen und Antibiotika. Inzwischen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, kurz ALBVVG, auf den Weg gebracht.

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Dringlichkeitsliste soll Engpässe vermeiden

Doch bis dieses greift, wird es noch dauern. Daher hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium eine Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel erstellt.

Hier werden insgesamt 34 Arzneimittel für Kinder aufgelistet, die in der kommenden Infektionssaison knapp werden könnten. Darunter in verschiedenen Darreichungsformen zu finden sind unter anderem:

  • Antibiotika
  • Ibuprofen
  • Paracetamol
  • Salbutamol und
  • Xylometazolin/Oxymetazolin

Im Falle eines Versorgungsmangels können diese aus dem Ausland importiert und mit fremdsprachigen Verpackungen und Beipackzetteln in Deutschland in Verkehr gebracht werden.

Bundesregierung drängt auf Bevorratung

Gleichzeitig ruft die Bundesregierung den pharmazeutischen Großhandel auf, sich mit kritischen Arzneimitteln zu bevorraten. Hierzu soll er sich an der Dringlichkeitsliste orientieren, heißt es in der Ärzte Zeitung.

Hintergrund

Ende Juli hatte das BfArM bereits eine 50-seitige Liste „notwendiger Kinderarzneimittel“ aufgelegt, für die der GKV-Spitzenverband die Festbeträge aufzuheben hat – erstmals jedoch zu Anfang Februar kommenden Jahres. Anschließend erhöht sich deren Abgabepreis um 50 Prozent gegenüber dem bisherigen Festbetrag. Der Großhandel ist gesetzlich verpflichtet, mindestens den durchschnittlichen vierwöchigen Bedarf an diesen Mitteln auf Lager zu halten.

Die Präparate auf der jetzt zusätzlich formulierten Dringlichkeitsliste finden sich größtenteils auch in der umfangreicheren Übersicht der notwendigen Kinderarzneimittel wieder.

Quelle: Ärzte Zeitung, Pharma Fakten, BfArM

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