Kombimedikamente mit Pseudoephedrin: Umsichtig beraten

Die Einnahme rezeptfreier Pseudoephedrin-haltiger Kombinationsarzneimittel birgt Risiken. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Sie rät PTA, Apothekerinnen und Apothekern zur kritischen Nutzen-Risiko-Abwägung vor der Abgabe, da schwere kardiovaskuläre und allergische Nebenwirkungen auftreten können.

von Kirsten Bechtold
16.09.2026


Kranke Frau liegt auf dem Sofa und putzt sich die Nase. Im Vordergrund ein Wasserglas und ein Tablettenblister.
© Foto: Subbotina Anna / stock.adobe.com
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  • Die AMK warnt vor teils schweren kardiovaskulären und allergischen Nebenwirkungen durch rezeptfreie Pseudoephedrin-haltige Kombipräparate.
  • Besondere Vorsicht und Kontraindikationen gelten für Patienten mit Bluthochdruck, Herzerkrankungen und chronischen Atemwegsbeschwerden.
  • In der Beratung sollten PTA Monopräparate bevorzugen, wenn nicht alle Symptome eine Kombination erfordern.

In einem aktuellen Schreiben berichtet die AMK über 51 Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen im Zusammenhang mit sieben rezeptfreien Erkältungsmitteln für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 30. Juni 2026. Davon lassen sich 15 Fälle auf eine Kombination mit H1-Antihistaminika, 19 auf Kombinationen mit Acetylsalicylsäure (ASS) und 17 auf die Kombination mit Ibuprofen zurückführen.

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Kardiovaskuläre Nebenwirkungen dominieren

Die Einnahme der Medikamente führte zu unterschiedlichen Beschwerden: In 19 Fällen wurden allergische Reaktionen (z. B. Exanthem, Juckreiz) gemeldet, 31-mal traten kardiovaskuläre Nebenwirkungen wie Tachykardie oder ein massiver Blutdruckanstieg auf. Sieben Meldungen enthielten Symptome beider Gruppen. Über den gesamten Meldezeitraum hinweg überwogen die kardiovaskulären Symptome.

Betroffen waren 41 Frauen und zehn Männer im Alter zwischen 19 und 84 Jahren – am häufigsten jedoch Personen zwischen 40 und 49 Jahren (n=19). Ein rein altersabhängiges Risiko lässt sich aus diesen Daten allerdings nicht ableiten.

Warum ist Pseudoephedrin riskant?

Pseudoephedrin wirkt als indirektes Sympathomimetikum, indem es die Freisetzung von Noradrenalin fördert. Die daraus resultierende Gefäßverengung (Vasokonstriktion) kann zu einem Blutdruckanstieg und Vasospasmen führen. Dies erklärt auch den plausiblen Zusammenhang mit den beobachteten Koronarspasmen.

Zusätzlich verweist ein Hersteller gegenüber der AMK auf die Gefahr einer allergischen Reaktion auf ASS. Diese kann im Rahmen eines Kounis-Syndroms (allergisch bedingter Herzinfarkt) zu einem akuten Koronarsyndrom führen. Das Kounis-Syndrom wird mittlerweile auch in den aktuellen Produktinformationen der entsprechenden Arzneimittel genannt.

Risikogruppen und Kontraindikationen für die Beratung

Im Zusammenhang mit ASS-bedingten Überempfindlichkeitsreaktionen gelten insbesondere folgende Erkrankungen als relevante Risikofaktoren:

  • Bronchialasthma
  • Heuschnupfen und Nasenpolypen
  • Chronische Atemwegserkrankungen

Absolut kontraindiziert sind Pseudoephedrin-haltige Kombinationsarzneimittel bei schwerem und unkontrolliertem Bluthochdruck sowie bei anderen schweren kardiovaskulären Erkrankungen (darunter koronare Herzkrankheit und Herzrhythmusstörungen).

Nutzen und Risiko im Handverkauf kritisch abwägen

Vor diesem Hintergrund rät die AMK bei der Abgabe Pseudoephedrin-haltiger Kombinationsarzneimittel zu einer strengen Nutzen-Risiko-Abwägung in der Apotheke. PTA sollten im Kundengespräch prüfen, ob die Behandlung sämtlicher Symptome durch ein Kombipräparat wirklich zwingend erforderlich ist. Häufig ist eine gezielte symptomatische Therapie mit geeigneten Monopräparaten die sicherere und ausreichende Alternative.

Hintergrundwissen

Pseudoephedrin wird unter anderem zur kurzfristigen symptomatischen Behandlung von Erkältungen und allergischer Rhinitis eingesetzt. Dabei wird der Wirkstoff zum Beispiel kombiniert mit Ibuprofen, Acetylsalicylsäure, Cetirizin oder Triprolidin. Je nach Präparat beträgt die Einzeldosis 30 bis 120 Milligramm. Gemäß Anlage 1 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) sind bis zu 720 Milligramm Pseudoephedrin pro Packung zulässig.

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