Krankenkassen erstatten manche rezeptfreie Arzneimittel

„Mit ihren freiwilligen Satzungsleistungen wollen sich die Krankenkassen im Wettbewerb gegeneinander profilieren“, sagt DAV-Selbstmedikationsbeauftragter Stefan Fink: „Im Bereich der Selbstmedikation können sich daraus sinnvolle Angebote für einzelne Patientengruppen ergeben.
Allerdings sollten Patienten im Vorhinein die genauen Erstattungsbedingungen der eigenen Krankenkasse prüfen: „Meist definiert die Kasse die Art der erstattungsfähigen Medikamente, setzt eine Höchstgrenze in Euro pro Jahr und fordert eine ärztliche Empfehlung in Form eines Grünen Rezepts.
Eine Liste mit erstattungsfähigen rezeptfreien Arzneimitteln von Krankenkassen ist im Internet abrufbar.
Quelle: Abda