Lieferengpässe: BfArM erweitert Informationsangebot

(kib) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat das Informationsangebot im Zusammenhang mit Lieferengpässen für Humanarzneimittel in Deutschland auf seiner Homepage erweitert.

04.05.2017

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Erstmals wird dort jetzt die Liste der Wirkstoffe, die im Zusammenhang mit der Versorgung der Gesamtbevölkerung als besonders relevant angesehen werden, veröffentlicht. Diese Liste ist für die Bundesoberbehörden wichtig, um zwischen gemeldeten Lieferengpässen von Arzneimitteln mit und ohne Versorgungsrelevanz unterscheiden zu können.

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Die Liste enthält Wirkstoffe für verschreibungspflichtige Arzneimittel und beruht maßgeblich auf den Vorschlägen der medizinischen Fachgesellschaften unter Berücksichtigung der WHO-Liste der essenziellen Wirkstoffe.

Arzneimittel aus dieser Liste, die mit einem besonderen Versorgungsrisiko verbunden sind, werden künftig einer besonders engmaschigen behördlichen Überwachung unterliegen. Ein besonderes Versorgungsrisiko liegt beispielsweise vor, wenn es für das Arzneimittel nur noch einen Zulassungsinhaber oder einen Wirkstoffhersteller gibt und keine therapeutischen Alternativen bestehen.

Mit diesem risikobasierten Ansatz geht das BfArM davon aus, dass relevante Problemlagen schnell identifiziert und aktiv im Dialog mit den Herstellern Lösungswege angestoßen werden können.

Darüber hinaus hat das BfArM jetzt auch das Verfahren zur Veröffentlichung von Lieferengpässen für Humanarzneimittel in Deutschland umgestellt. Ein neues Formular ermöglicht jetzt unter anderem die automatisierte Weiterverarbeitung der Meldungen, die dann auf der Internetseite des BfArM über eine zeitgemäße Web-Anwendung abgebildet werden. Sie bietet erweiterte Such- und Sortierfunktionen, wie die Suche nach Arzneimittelbezeichnungen, ATC-Code und Wirkstoffen. Auch der Export von Daten ist möglich. Auf diese Weise können die Anwender schnell und gezielt alle Informationen erhalten, die für sie wichtig sind.

Die Übersicht zu aktuellen Lieferengpässen für Humanarzneimittel in Deutschland soll künftig auch die Meldungen zu Lieferengpässen beinhalten, die von den Zulassungsinhabern gemäß § 52b Abs. 3a AMG an die Krankenhäuser zu melden sind. Auf diese Weise wird mehr Transparenz zur Versorgungslage für verschreibungspflichtige Arzneimittel in der stationären Versorgung geschaffen und den Krankenhäusern beispielsweise die Möglichkeit gegeben, ihre Bevorratung besser zu planen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BfArM.

Quelle: BfArM

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