Lieferengpass: Adalimumab-Fertigpens aus Skandinavien

Wegen anhaltender Lieferengpässe bis voraussichtlich 20. Januar 2027 hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) eine Sonderfreigabe für skandinavische Ware von Hukyndra 40 mg (Adalimumab / Stada) erteilt.

von Christoph Niekamp
04.11.2026

Montage: Hukyndra Fertigpen, Hintergrund mit skandinavischen Flaggen
© Foto: [M] Elena Sistaliuk / stock.adobe.com | Screenshot Stada
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  • Wegen Lieferengpässen bei Hukyndra (Adalimumab) gibt es bis Januar 2027 eine PEI-Sonderfreigabe für skandinavische Ware.
  • Das importierte Arthritis-Präparat ist identisch und erstattungsfähig.
  • Zur Abgabe gehört die deutsche Packungsbeilage, die auf der PEI-Website heruntergeladen werden kann.

Seit Ende August 2026 kommt es immer wieder zu Lieferschwierigkeiten bei Hukyndra 40 mg Lösung zur Injektion im Fertigpen. Das Präparat enthält Adalimumab und ist unter anderem indiziert zur Behandlung von Rheumatoider Arthritis und Psoriasis-Arthritis.

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Um die Versorgung trotzdem zu gewährleisten, hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) Zulassungsinhaber Stada erlaubt, das Arzneimittel in Deutschland begrenzt bis zum 20. Januar 2027 mit Kennzeichnungen auf Finnisch, Schwedisch, Norwegisch und Dänisch in den Verkehr zu bringen. Das aus Skandinavien stammende Präparat ist mit dem in deutscher Sprache gekennzeichneten Referenzprodukt (PZN 17554607) identisch und kann zu Lasten gesetzlicher und privater Kassen verordnet werden.

Hukyndra 40 mg mit skandinavischer Beschriftung


© Foto: Stada

Hinweise für die Abgabe

Die deutschsprachige Gebrauchsinformation und die Fachinformation stehen auf der Homepage des PEI zum Download bereit. Die deutsche Packungsbeilage ist per Gummiband außen an der Verpackung zu befestigen. Für die Abrechnung muss die Sonder-PZN 21117976 hinterlegt werden.

Laut PEI sind folgende Chargennummern verfügbar:

  • IL260085 (05/2029)
  • IL260054 (04/2029)
Biologika: Austausch ist zu prüfen

Für den Austausch von Biologika gelten seit April 2026 dieselben Regeln wie für verschreibungspflichtige (Rx) Arzneimittel. Die Apotheke kann von einem Austausch absehen, wenn etwa bekannte Unverträglichkeiten, Allergien oder frühere Nebenwirkungen dies erfordern.

Quelle: Paul-Ehrlich-Institut / Abda / DAZ

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