Long-COVID: Vier Wirkstoffe werden verordnungsfähig

(kib) Wer an Long- oder Post-COVID-Syndrom erkrankt ist, hatte es bisher schwer, bestimmte Medikamente über die gesetzliche Krankenkasse erstattet zu bekommen. Das soll sich nun ändern: Vier Arzneimittel werden künftig als Off-Label-Leistung verordnungsfähig.

16.04.2026

Junge Frau antriebslos und traurig im Bett liegend.
© Foto: Evgeniia Primavera / stock.adobe.com
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Bei den vier Medikamenten, die künftig verordnet werden können, handelt es sich um Arzneimittel, die bereits für andere Erkrankungen zugelassen sind. Die Off-Label-Indikation bezieht sich nicht nur auf Long/Post-COVID, sondern bei einem Wirkstoff auch auf die postinfektiöse ME/CFS .

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Bisher mussten Betroffene diese Medikamente entweder selbst bezahlen oder auf eine positive Einzelfallentscheidung ihrer Krankenkasse hoffen.

Welche Arzneimittel sind künftig verordnungsfähig?

Ivabradin bei PoTS (posturales orthostatisches Tachykardie-Syndrom)

Ivabradin ist regulär zugelassen bei Angina pectoris (Brustenge) und chronischer Herzinsuffizienz (Herzschwäche).

Im Off-Label-Use können Arzneimittel mit diesem Wirkstoff nun eingesetzt werden, wenn das Herz beim Aufstehen so schnell schlägt, dass Betroffenen schwindelig wird oder sie in Ohnmacht fallen. Dabei handelt es sich um das postinfektiöse posturale orthostatische Tachykardie-Syndrom (PoTS), das im Rahmen von Long COVID oder Post-COVID auftreten kann.

Voraussetzung ist, dass die Patientinnen und Patienten mit Long/Post-COVID eine Therapie mit Betablockern nicht tolerieren oder für diese nicht geeignet sind.

Agomelatin gegen Fatigue

Agomelatin ist ein Wirkstoff, der regulär zur Behandlung einer schweren Depression bei Erwachsenen zugelassen ist.

Im Off-Label-Use können die Arzneimittel künftig eingesetzt werden, um eine Fatigue bei postinfektiöser ME/CFS und bei Long/Post-COVID zu behandeln.

Als Fatigue wird ein andauernder starker Erschöpfungszustand bezeichnet, sowohl körperlich als auch geistig.

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Vortioxetin bei kognitiven Störungen und depressiven Symptomen

Vortioxetin ist regulär zur Behandlung einer schweren Depression zugelassen.

Im Off-Label-Use kann das Arzneimittel bei Patientinnen und Patienten mit Long/Post-COVID eingesetzt werden, um kognitive Beeinträchtigungen, zum Beispiel eine verringerte Aufmerksamkeit und Gedächtnisleistung (Brain Fog), und/oder depressive Symptome zu behandeln.

Damit richtet sich Vortioxetin gegen zwei häufige Beschwerden im Rahmen von Long COVID und ME/CFS: Konzentrationsstörungen und Stimmungsschwankungen.

Metformin zur Prävention von Long/Post-COVID

Als vierten Wirkstoff gibt der G-BA Metformin für den Off-Label-Use frei. Der Wirkstoff ist regulär zur Behandlung des Typ-2-Diabetes, insbesondere bei übergewichtigen Patientinnen und Patiente,n zugelassen.

Im Off-Label-Use können die Arzneimittel künftig zur Prophylaxe von Long/Post-COVID eingesetzt werden. Möglich ist das innerhalb von drei Tagen nach Diagnosestellung einer akuten SARS-CoV-2-Infektion bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren,

  • bei denen der Risikofaktor „Übergewicht/Adipositas (BMI >25)“ vorliegt und
  • deren COVID-19-Symptome weniger als sieben Tage bestehen

Grundlage der Entscheidung und weiterer Ablauf

Die Anfang April vom G-BA veröffentlichten Beschlüsse basieren auf Empfehlungen der Expertengruppe „Long COVID Off-Label-Use“ beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Der G-BA legt die Beschlüsse nun dem Bundesgesundheitsministerium zur rechtlichen Prüfung vor. Sie treten nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft und sind dann Teil der vertragsärztlichen Versorgung.

Damit können die neuen Off-Label-Therapien bei Long COVID, Post-COVID-Syndrom und ME/CFS künftig zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.

Der G-BA betont aber auch, dass weiterhin dringender Bedarf an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu guten Therapiemöglichkeiten bei Long/Post-COVID und natürlich auch bei ME/CFS bestehe. Off-Label-Use könne nur eine Behelfsoption sein. Besser seien arzneimittelrechtlich abgesicherte Zulassungsverfahren.

Quelle: G-BA, Science Media Center Deutschland

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