Mammografie-Screening ab 45 Jahre
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die untere Altersgrenze für das qualitätsgesicherte Früherkennungsprogramm auf Brustkrebs von bisher 50 auf 45 Jahre abgesenkt. Damit haben künftig rund 2,5 Millionen weitere gesetzlich versicherte Frauen Anspruch auf die Untersuchung als Kassenleistung, teilt der G-BA mit.
Da die Screening-Zentren und einladenden Stellen ihre organisatorischen Prozesse und Kapazitäten schrittweise anpassen müssen, greift zunächst eine zweistufige Übergangslösung:
- Selbstanmeldung ab 1. August 2027: Neu anspruchsberechtigte Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren können sich voraussichtlich ab diesem Stichtag eigeninitiativ über die Zentralen Stellen für einen Termin in einer Screening-Einheit anmelden.
- Persönliche Einladung ab Januar 2028: Der reguläre, flächendeckende Versand schriftlicher Einladungen mit konkretem Terminvorschlag startet voraussichtlich Anfang 2028.
Quelle: G-BA