Medikationsplan: Das soll sich für Apotheken ändern

Das Bundesgesundheitsministerium will den digital gestützten Medikationsprozess (dgMP) als festen Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA) etablieren. Ein Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) nennt Details, die auch für die Apotheke Änderungen mit sich bringen.

von Kirsten Bechtold
20.05.2026

Kundin löst in der Apotheke ein elektronisches Rezept (E-Rezept) ein.
© Foto: Hispanolistic / istockphoto.com
Anzeige

Rechtliche Verankerung und neue Struktur

Der Medikationsplan ist in § 31a SGB V verankert. Er bietet eine übersichtliche Auflistung aller angewendeten Arzneimittel inklusive Dosierungs- und Einnahmehinweisen.

Aktueller Podcast

Anspruch auf einen Medikationsplan haben Versicherte, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden. Künftig sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, über diesen Anspruch zu informieren und den Plan aktiv auszustellen. Der Entwurf sieht zudem vor, dass Ärztinnen, Ärzte und Apotheken den Plan fortlaufend aktualisieren müssen.

Was wird dokumentiert?

Sofern Patientinnen und Patienten nicht widersprechen (Opt-out), wird der Plan künftig direkt in der ePA gespeichert (und nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte, eGK). Ohne ePA-Zustimmung erfolgt die Speicherung lokal im System der Praxis, wobei Patienten weiterhin das Recht auf einen Ausdruck haben.

Dokumentiert werden:

  1. Alle Arzneimittel, die dem Versicherten verordnet worden sind.
  2. Arzneimittel, die der Versicherte ohne Verschreibung anwendet (Selbstmedikation).
  3. Relevante Medizinprodukte, soweit sie für die Medikation nach den Nummern 1 und 2 relevant sind.

Aktualisierungspflicht für Apotheken

Für Apotheken erhöht das GeDIG die Anforderungen: Während die Aktualisierung des Medikationsplans bislang primär auf Wunsch der Versicherten erfolgte, muss sie künftig grundsätzlich bei jeder Abgabe eines Arzneimittels durchgeführt werden.

Jeder an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Arzt hat den Medikationsplan zu aktualisieren, sobald er die Medikation ändert oder Kenntnis über eine Änderung erlangt.
GeDIG-RefE

Diese Pflicht gilt analog für Apotheken, um die Arzneimitteltherapiesicherheit durchgängig zu gewährleisten – es sei denn, der Versicherte hat dem Zugriff auf die ePA widersprochen.

Da Apotheken nach §352 SGBV grundsätzlich Lese-, Schreib- und Löschrechte für die Daten des digital gestützten Medikationsprozesses haben, bedeutet das auch,  dass sie ab der nächsten Ausbaustufe der ePA eine elektronische Medikationsliste (eML) vervollständigen dürfen, sofern die Einträge nicht aus dem E-Rezept kommen, erläutert die Gematik auf Anfrage von DAS PTA MAGAZIN.

Nach §346 Absatz 2 SGB V sei geregelt, dass Aufgaben im Rahmen der ePA auf pharmazeutisches Personal übertragen werden dürfen - also auch PTA die Aktualisierung des Medikationsplans vornehmen dürfen.

Erweiterter ePA-Zugriff via E-Rezept

Ein Kernpunkt des GeDIG ist die verbesserte Interoperabilität. Bisher scheiterte der Zugriff auf den eMP in der Apotheke oft daran, dass ohne eGK oder ePA-App kein Behandlungskontext hergestellt werden konnte – etwa wenn nur ein E-Rezept-Token (Ausdruck oder Scan) vorlag.

Das soll sich ändern:

  • Token-Zugriff: Der E-Rezept-Token ermöglicht künftig einen begrenzten, zweckgebundenen Zugriff auf die ePA.
  • Wechselwirkungscheck: Dadurch können Apotheken auch ohne eGK die Medikation auf Kontraindikationen prüfen und den dgMP synchronisieren.

Harmonisierung der Datenstrukturen

Abschließend sieht das BMG vor, den bisherigen „bundeseinheitlichen Medikationsplan“ (BMP) und den elektronischen Medikationsplan (eMP) zusammenzuführen und einheitlich zu gestalten: Ob digital in der ePA, lokal gespeichert oder als Papierausdruck – alle Varianten müssen künftig hinsichtlich ihrer Datenstruktur vollständig harmonisiert sein, um Medienbrüche in der Versorgungskette zu vermeiden.

Quelle: BMG, Gematik

Kommentar schreiben

Die Meinung und Diskussion unserer Nutzer ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie im Sinne einer angenehmen Kommunikation auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Pflichtfeld *