Medizinal-Cannabis: Gericht erlaubt Fahren unter Drogeneinfluss

Übliches Kriterium für den Einzug des Führerscheins ist, dass Autofahrer Drogenkonsum und Autofahren nicht voneinander „trennen“ können, sprich, dass sie wohl auch unter Drogeneinfluss fahren werden. Auch beim Kläger hatte ein medizinisch-psychologischer Gutachter dies so gesehen. Der Rhein-Kreis in Neuss nahm ihm deshalb den Führerschein ab.
Gleichzeitig bescheinigte das Gutachten dem Kläger aber „seine psycho-physische Leistungsfähigkeit unter Cannabiswirkung“. Nach dem Urteil darf er deshalb seinen Führerschein behalten. Dabei stellte das Gericht mehrere Voraussetzungen auf.
So müsse sicher sein, dass der Autofahrer „Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung einnimmt“. Dies dürfe keine negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr haben, und auch die Grunderkrankung, wegen der Cannabis verordnet wurde, dürfe „der sicheren Verkehrsteilnahme nicht im Wege stehen“.
Generell müssten Autofahrer „verantwortlich mit dem Medikament umgehen“ und zumindest vorübergehend auf das Autofahren verzichten, wenn etwa die Dosis verändert worden ist. Im Streitfall ergebe sich aus dem medizinisch-psychologischen Gutachten, dass der Kläger diese Voraussetzungen erfüllt, so die Richter.
Die zuständige Behörde dürfe aber in Zeitabständen vom ihm ein neues Gutachten anfordern, damit die Langzeitwirkung der Drogeneinnahme überprüft werden kann.
Verwaltungsgericht Düsseldorf: Az.: 6 K 4574/18
Quelle: Ärzte Zeitung