Medizinische Hilfsmittel auf E-Rezept

(kib) Bereits ab 2024, und damit früher als gesetzlich vorgeschrieben, könnten digitale Verordnungen über medizinische Hilfsmittel in der Apotheke landen, berichtet die ABDA. Mehrere Krankenkassen hätten bereits entsprechende Verträge mit Partnern aus der Industrie geschlossen.

12.09.2023

Beispieldarstellung Elektronisches Rezept
© Foto: Ulrich Zillmann / FotoMedienService / picture alliance
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Wie es in der Mitteilung der ABDA heißt, sind unter den Krankenkassen die Techniker Krankenkasse, die DAK und die AOK-Bayern. Insgesamt könnten insgesamt mehr als 30 Millionen Versicherte gesetzlicher Krankenkassen ab 2024 ihre medizinischen Hilfsmittel ganz ohne Papierrezept per digitaler Verordnung beziehen. Verpflichtend wird das E-Rezept für Hilfsmittel jedoch erst ab dem 1. Juli 2026.

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Apotheken sind zum Einlösen (noch) nicht verpflichtet

Demzufolge besteht für Apotheken keine gesetzliche Verpflichtung, bereits vor diesem Stichtag solche E-Rezepte anzunehmen und zu beliefern. Aktuell ist nicht davon auszugehen, dass die Warenwirtschaften der Apotheken die Abgabe und Abrechnung schon flächendeckend unterstützen.

Sofern die jeweilige Apotheken-Software dies ermöglicht, können Apotheken vorher jedoch selbst entscheiden, ob sie an einem entsprechenden Pilotprojekt teilnehmen möchten oder nicht.

Aktueller Stand

Über das E-Rezept dürfen aktuell ausschließlich Fertigarzneimittel beziehungsweise alle dafür zugelassen Arzneimittel verordnet werden. Die Verschreibung von beispielsweise Heil- oder Hilfsmitteln mittels einer Freitextverordnung ist noch nicht zulässig.

Somit sollten entsprechende E-Rezepte zurückgewiesen werden, da diese ansonsten eine große Gefahr für Retaxationen (Abrechnungskürzungen oder -zurückweisungen) bergen.

Quelle: ABDA

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