Mehr Sicherheit durch Dosisangabe auf dem Rezept

(kib) Wie hat sich die seit November 2020 verpflichtende Angabe der Dosierung auf dem Rezept bewährt? Hat sich dadurch die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessert? Das hat die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) überprüft.

29.04.2024

Tablettenspender und Tabletten
© Foto: Gina Sanders / stock.adobe.com
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Seit November 2020 muss auf einer ärztlichen Arzneimittelverordnung die Dosierung angegeben werden, mit wenigen Ausnahmen. So reicht beispielsweise bei einem Medikationsplan das Kürzel Dj (Dosierungsanweisung vorhanden: ja).

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„Die Angabe der Dosierung auf Rezept war eine langjährige Forderung der Apothekerschaft, um zum Beispiel Wissensdefizite der Patientinnen und Patienten zu ihrer Medikation zu reduzieren“, sagte AMK-Vorsitzender Prof. Dr. Martin Schulz.

Deutliche Verbesserung erkennbar

Die AMK befragte im Herbst 2023 ihre 588 öffentlichen Referenzapotheken. 318 nahmen an der Umfrage teil. Rund 44 Prozent der befragten Apothekerinnen und Apotheker bestätigten, dass sich durch die Dosierung auf Rezept die Arzneimitteltherapiesicherheit (sehr) verbessert hat. So gelingt die Kontrolle der erforderlichen Packungsgröße oder die Prüfung auf Teilbarkeit der Arzneiform. Entscheidende Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Dosierungsangaben korrekt und aktuell sind.

Rund 78 Prozent gaben zudem an, dass durch diese Dosierungsangabe (potenzielle) Medikationsfehler erkannt werden konnten, wie Über- oder Unterdosierungen oder ein falscher Einnahmezeitpunkt.

Dj auch ohne Medikationsplan

Jedoch kritisierten die Referenzapotheken auch den Vermerk Dj, der schätzungsweise auf 50 Prozent (Median) der Rezepte vermerkt wird, obwohl auf Nachfrage bei Patientinnen und Patienten ein Medikationsplan nur selten vorliegt. Apothekerinnen und Apotheker müssen dann notwendigerweise intensiv zur Medikation beraten, um die Arzneimitteltherapiesicherheit nicht zu gefährden.

Quelle: ABDA

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