Metamizol bleibt verschreibungspflichtig

(kib) Am 20. Januar tagte der Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht. Einstimmiges Ergebnis: Metamizol gibt es auch weiterhin nur mit Rezept.

29.01.2026

Junge Mann streckt sich mit schmerzverzerrtem Gesicht auf der Bettkante.
© Foto: Drazen / stock.adobe.com
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Am 20. Januar 2026 fand die 92. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht gemäß § 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) statt. Der Ausschuss berät den Verordnungsgeber in Fragen der Verschreibungspflicht.

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Metamizol wird zur Behandlung von starken Schmerzen und Fieber eingesetzt. Patientinnen und Patienten, die den Wirkstoff einnehmen, müssen bei der Abgabe auf einige Risiken hingewiesen werden.

In der Sitzung war das Votum eindeutig: Mit acht Stimmen und keiner Gegenstimme beschlossen die Fachleute, den Antrag auf Entlassung von Metamizol zur oralen Anwendung abzulehnen.

Das nicht opioide Schmerzmittel Metamizol (z. B. Analgin, Novalgin) gehört in die Klasse der nicht sauren antipyretischen Analgetika. 

Quelle: AMK

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