Metronidazol bleibt verschreibungspflichtig

06.07.2016

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(kib) Am 28. Juni fand die 76. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht statt. Die Experten empfahlen jeweils einstimmig, ephedrinhaltige Parenteralia und den Schwermetall-Komplexbildner Succimer (Dimercaptobernsteinsäure, DMSA) – ausgenommen in Kits für ein radioaktives Arzneimittel – der Verschreibungspflicht nach Paragraf 48 Arzneimittelgesetz zu unterstellen. Des Weiteren empfahlen sie, einen Antrag auf Entlassung von Metronidazol zur äußerlichen Anwendung bei Rosazea abzulehnen. Folgt der Verordnungsgeber den Empfehlungen, können die Änderungen frühestens zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

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Quelle: AMK

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