Neue Empfehlungen zur Hautkrebsprävention

(kib) Die S3-Leitlinie Hautkrebsprävention wurde aktualisiert. Sie enthält zahlreiche neue und sehr viele geänderte Empfehlungen. Neu hinzugekommen sind etwa die Kapitel „Klimawandel und UV-Strahlung“ sowie „Berufsbedingter Hautkrebs“.

09.04.2021

Frau untersucht Hautveränderungen.mittels Auflichtmikroskopie
© Foto: Petra Steuer / Joker / dpa (Symbolbild mit Fotomodell)
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So trägt die Leitlinie beispielsweise dem aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstand Rechnung, dass bestimmte Hautkrebsarten durch arbeitsbedingte solare UV-Strahlungsexposition wesentlich mitverursacht werden und damit als Berufskrankheit anerkannt sind.

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„Hierzu zählen Plattenepithelkarzinome der Haut sowie die Vorstufen des Plattenepithelkarzinoms, die aktinischen Keratosen, wenn sie multipel sind. Das heißt, dass die aktinischen Keratosen in einer Anzahl von mehr als fünf pro Jahr einzeln oder in einer zusammenhängenden Fläche von größer als vier Quadratzentimeter auftreten“, erklärt Professor Andrea Bauer von der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD).

Zur Prävention sollten Arbeitgeber daher für Mitarbeiter, die im Freien tätig sind, entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten. Wirksame Maßnahmen seien zum Beispiel die Schaffung von Schattenplätzen, die Vermeidung von Außenarbeiten unter freiem Himmel in der Mittagssonne und die Ausgabe geeigneter Schutzkleidung.

S3-Leitlinie Hautkrebsprävention online abrufbar

Die S3-Leitlinie Hautkrebsprävention wurde unter Federführung der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) und der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) aktualisiert. Insgesamt wurden 61 neue Empfehlungen aufgenommen. 43 weitere wurden angepasst. Aktualisierungen betreffen sowohl Empfehlungen zur Primär- als auch zur Sekundärprävention.

Neues Kapitel: „Klimawandel und UV-Strahlung“

In dem ebenfalls neu hinzugefügten Kapitel „Klimawandel und UV-Strahlung“ wird der aktuelle Wissensstand zu diesem Thema dargelegt. Die Leitlinienautoren zeigen unter anderem städtebauliche Maßnahmen auf, mit denen gesundheitliche Schäden durch Hitze und UV-Strahlung verringert werden können, heißt es in der Mitteilung.

Neben der Primärprävention beschäftigt sich die Leitlinie auch mit der Früherkennung von Hautkrebs. Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. Die Leitlinienautoren empfehlen neben dem standardisierten Hautkrebsscreening zudem die Selbstuntersuchung der Haut.

Erstmalig liefert die Leitlinie zudem eine umfassende Aufarbeitung gesundheitsökonomischer Bewertungen von primärpräventiven Maßnahmen sowie ein systematisches Literaturreview zur Kosteneffektivitätsanalyse der Sekundärprävention.

Quelle: Ärzte Zeitung

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