Neue OTC-Switches empfohlen
- Prednisolon zur Anwendung auf der Haut und Digitoxin zur Anwendung am Auge bekamen ein einstimmiges Ja für den OTC-Switch.
- Ebenfalls einstimmig positiv war die Entscheidung für das Antiallergikum Olopatadin für Kinder ab drei Jahren zur Anwendung am Auge.
- Bilsenkrautblätter (Hyoscyami folium et herba) zur oralen Einnahme bleiben weiterhin verschreibungspflichtig.
Auf seiner Sitzung am 21. Juli 2026 hat der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht turnusmäßig über neue Entlassungen aus der Rezeptpflicht (OTC-Switches) beraten. DAS PTA MAGAZIN berichtete. Für Prednisolon, Digitoxin und Olopatadin fielen die Expertenurteile nun positiv aus.
Abstimmungsergebnisse im Detail
Prednisolon zur Anwendung auf der Haut
Dem Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für die topische Anwendung von Prednisolon stimmte der Ausschuss einstimmig zu. Damit rückt eine rezeptfreie Therapieoption zur Behandlung von entzündlichen und allergischen Erkrankungen der Haut näher.
Digitoxin zur Anwendung am Auge
Auch hier waren sich die Experten einig: Digitoxin, das in der Augenheilkunde beispielsweise zur Linderung von „müden“ Augen (Asthenopie) eingesetzt wird, soll für die Anwendung am Auge künftig rezeptfrei abgebbar sein.
Hinweis
Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 53 Absatz 2 AMG berät das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Hinblick auf Fragen zur Verschreibungspflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) erfolgen durch Rechtsverordnungen des BMG. Diese Verordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
Olopatadin zur Anwendung am Auge für Kleinkinder
Darüber hinaus befürworteten alle Sachverständigen, dass das Antiallergikum Olopatadin künftig auch für Kinder ab drei Jahren zur Behandlung am Auge (etwa bei Heuschnupfen und Allergien) aus der Verschreibungspflicht entlassen wird.
Weiterhin mit Rezept: Bilsenkraut (Hyoscyami folium et herba)
Mehrheitlich abgelehnt wurde hingegen der Antrag, Hyoscyami folium et herba (Bilsenkrautblätter und -kraut) zur oralen Anwendung für die Selbstmedikation freizugeben. Hierfür bedarf es also auch künftig einer ärztlichen Verordnung.
Quelle: BfArM