Neue Sonder-Pharmazentralnummern für Cannabis-Arzneimittel

Ab 1. April gelten neue Sonderkennzeichen für die Abrechnung von Cannabis-Rezepturen. Statt bisher drei Sonderkennzeichen stehen in der Apotheken-Software nun insgesamt fünf verschiedene Pharmazentralnummern (PZN) für die Abrechnung zur Verfügung:
- 06460665: Die PZN gilt nur noch für Cannabisblüten in Zubereitungen; und nicht wie bisher generell für cannabishaltige Rezepturen.
- 06460694: Dieses Sonderkennzeichen gilt weiterhin für Cannabisblüten in unverändertem Zustand.
- 06460748: Das neue Sonderkennzeichen ist für cannabinoidhaltige Stoffe oder Fertigarzneimittel in Zubereitungen anzuwenden.
- 06460754: Die PZN ist ebenfalls neu und gilt für cannabinoidhaltige Stoffe in unverändertem Zustand.
- 06460671: Das Sonderkennzeichen gilt nach wie vor für cannabinoidhaltige Fertigarzneimittel ohne Pharmazentralnummer.
Quelle: ABDA