Neues im Fälschungsfall Ozempic

(kib) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte übernimmt die Koordination rund um den Fälschungsfall Ozempic. Das Apothekenpersonal soll vorsorglich vor der Abgabe alle Packungen öffnen und den Inhalt auf Echtheit prüfen.

12.10.2023

Englisch beschriftete Ozempicpackungen (Symbolbild)
© Foto: Joe O'Connal / ASSOCIATED PRESS / picture alliance
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Nach jetzigem Kenntnisstand sind gefälschte Packungen nur auf Ebene des Großhandels identifiziert worden. Dass davon bereits welche in die legale Vertriebskette gelangt sind, kann nicht ausgeschlossen werden, heißt es dazu in der Meldung des BfArM. Es liegen derzeit jedoch keine Erkenntnisse dazu vor, dass gefälschte Präparate bei Patientinnen oder Patienten angekommen sind.

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Bisher identifizierte Fälschungen

Fälschungen sind bei Packungen in deutscher Aufmachung mit der Stärke 1 mg (Produktcode: 04150153985573; Packungsgröße 3 Stück) aufgefallen und zwar bei Packungen mit den folgenden Serialisierungsinformationen:

  • Charge: MP5E511, Verfalldatum: 07/2025, Seriennummer: 1946483405690
  • Charge: NP5G866, Verfalldatum: 12/2025, Seriennummer: 1031002838555

Da es sich um zwei Originalchargen des Arzneimittels handelt, sind nicht alle Packungen der oben genannten Chargen betroffen. Es ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht auszuschließen, dass noch weitere Packungen auch mit anderer Chargenbezeichnung und Seriennummer oder auch anderer Wirkstärke betroffen sein könnten.

Auf Echtheit prüfen

Die bisher identifizierten Fälschungen sind nur schwer bis gar nicht an der Sekundärverpackung, also dem Umkarton, vom Original zu unterscheiden, sondern nur an der Primärverpackung (Pen). DAS PTA MAGAZIN berichtete.

Das pharmazeutische Personal wird daher darum gebeten, bis auf Weiteres vor der Abgabe des Arzneimittels an Patientinnen und Patienten die Primärverpackung auf ihre Echtheit zu prüfen.

Dies kann auf Basis der folgenden Fotos erfolgen.

Abbildungen von Original und Fälschung des Arzneimittels Ozempic


© Foto: Novo Nordisk A/S

Packungen, die einen Alarm im Securpharm-System hervorrufen dürfen nicht abgegeben werden. Diese Arzneimittel sind umgehend aus dem Verkehr zu ziehen und die zuständigen Überwachungsbehörden sollen sofort informiert werden.

Pharmagroßhändler unter Verdacht

Im Zentrum der Ermittlungen um die Fälschungen scheint ein Pharmagroßhändler im Südwesten Baden-Württembergs zu stehen, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Die Firma aus dem Kreis Lörrach werde verdächtigt, mit den Fälschungen gehandelt zu haben, heißt es weiter unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Freiburg. 

199 Packungen kamen laut einer Anzeige des Regierungspräsidiums Freiburg ursprünglich von einem österreichischen Großhändler und seien Anfang September 2023 an einen weiteren Pharmagroßhändler in Großbritannien geliefert worden. Dort seien die Arzneimittel als gefälscht erkannt worden. Ob der Pharmagroßhändler im Südwesten das mutmaßlich gefälschte Medikament auch in Deutschland in Verkehr gebracht oder an dortige Firmen geliefert habe, werde noch ermittelt, berichtet die dpa.

Quelle: BfArM, dpa

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