Neues zum Süßstoff Sucralose

(kib) Sucralose ist ein Süßungsmittel, das in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff E 955 zugelassen ist. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat nun die aktuelle Datenlage zur Stabilität von Sucralose und zur Bildung möglicherweise gesundheitsschädlicher chlorierter Verbindungen bei hohen Temperaturen bewertet.

15.04.2019

Konservendose, die mit einem Dosenöffner geöffnet wird
© Foto: Matthias Geipel / stock.adobe.com
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Das Ergebnis der vorliegenden Studien: Beim Erhitzen von Sucralose, insbesondere beim Erhitzen von sucralosehaltigen Lebensmitteln wie beispielsweise Gemüsekonserven oder Backwaren, können Verbindungen mit gesundheitsschädlichem und krebserzeugendem Potenzial entstehen.

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Wird Sucralose heißer als 120 Grad Celsius, führt dies zu einer schrittweisen und – mit weiter ansteigender Temperatur – fortschreitenden Zersetzung und Dechlorierung des Stoffes. Temperaturen zwischen 120 und 150 Grad Celsius sind bei der industriellen Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln möglich und werden auch im Privathaushalt beim Kochen und Backen von Lebensmitteln erreicht, die Sucralose enthalten.

Dabei können sich chlorierte organische Verbindungen mit gesundheitsschädlichem Potenzial bilden, wie beispielsweise polychlorierte Dibenzo-p-dioxine (PCDD) bzw. Dibenzofurane (PCDF) oder Chlorpropanole.

Für eine abschließende Risikobewertung fehlen derzeit jedoch Daten. Unklar ist einerseits, welche toxischen Reaktionsprodukte sich im Detail bilden und andererseits, in welchen Mengen sie entstehen, wenn man sucralosehaltige Lebensmittel auf Temperaturen über 120 Grad Celsius erhitzt.

Ferner sind für die Expositionsschätzung im Rahmen einer Risikobewertung repräsentative Daten zu Gehalten in entsprechend hergestellten Lebensmitteln notwendig.

Auch die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) befasst sich derzeit im Rahmen der Neubewertung der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und Verordnung (EU) Nr. 257/2010 mit Sucralose. Das Ergebnis der Bewertung steht noch aus.

Bis zu einer abschließenden Risikobewertung empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung sucralosehaltige Lebensmittel nicht auf Temperaturen zu erhitzen, wie sie beim Backen, Frittieren und Braten entstehen, oder Sucralose erst nach dem Erhitzen zuzusetzen.

Dies gilt für Verbraucher ebenso wie für gewerbliche Lebensmittelhersteller.

Die Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung steht im Internet zur Verfügung.

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung

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