Nur noch mit Zulassung: Isopropanol 70 %

(kib) Ab 1. Juli gilt für 70-prozentigen Isopropanol zur Flächendesinfektion eine neue europäische Abgaberichtlinie: Er darf nur noch hergestellt und verkauft werden, wenn er eine Zulassung als Biozidprodukt hat.

29.06.2017

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© Foto: Robert Kneschke / stock.adobe.de
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Apotheken sind von dieser Regelung nicht ausgenommen. Auch sie dürfen nur noch durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zugelassene Produkte abgeben und verwenden. Eine Alternative ist Ethanol 80 %. Dieses darf derzeit noch zur Flächendesinfektion hergestellt, verwendet und verkauft werden. Die Bewertung des Wirkstoffs als Biozid ist noch nicht abgeschlossen.

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Zur Haut- und Händedesinfektion ist die defektur- und rezepturmäßige Herstellung hingegen weiterhin erlaubt. Denn handelt es sich um Isopropanol-Wasser-Mischungen, die zur Anwendung am menschlichen Körper hergestellt werden, gelten weiterhin die Bestimmungen der Apothekenbetriebsordnung.

Quelle: DocCheck

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1 Kommentar

02.07.2017 - 12:23 Uhr
Kommentar von Eva Moser

typischer EU Schwachsinn