Online-Apotheke darf nicht über KIM werben

KIM ermöglicht es Arztpraxen, Apotheken und anderen an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen Dienstleistern, medizinische Dokumente elektronisch und sicher zu versenden und zu empfangen. Diesen Dienst nutzte ein ausländischer Versender von Arzneimitteln aus, um für sich zu werben: Praxisteams wurden aufgerufen, den E-Rezept-Token per KIM-Nachricht direkt an den Online-Händler zu versenden.
Versender drohen bis zu 250.000 Euro Strafe
Diesen Missbrauch des KIM-Systems und das Behelligen der Ärztinnen und Ärzte bundesweit über den geschlossenen Kommunikationsdienst mahnte die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) Mitte Oktober 2023 ab. Weil die Gegenseite keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, reichte die AKNR Klage ein – mit Erfolg.
Am 12. Juni 2025 hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln den niederländischen Versender dazu verurteilt, künftig keine solchen Nachrichten über KIM mehr zu versenden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht.
„Wir freuen uns sehr, dass die Richter auf ganzer Linie unserer Argumentation gefolgt sind, dass es nicht in Ordnung ist, das für den sicheren Austausch medizinischer Dokumente geschaffene KIM-System für solcherlei Werbung zu missbrauchen“, stellt Dr. Bettina Mecking, Geschäftsführerin und Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein fest.
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Schnell und ohne ärztliche Untersuchung zum Cannabisrezept? Das versprechen manche Onlineplattformen. Auch dagegen geht die AKNR zurzeit vor. Im Februar startete vor dem Landgericht Hamburg das Zivilverfahren gegen einen Anbieter.
Quelle: Apothekerkammer Nordrhein