Organspendeausweis: Darauf sollten Sie im Urlaub achten

Wer im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte neben dem deutschen Organspendeausweis auch eine Version in der entsprechenden Landessprache dabei haben. Dazu rät das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Denn andernfalls greift im Todesfall automatisch das jeweilige Landesgesetz, unabhängig von der Nationalität der verstorbenen Person.
Diese Regelungen gelten in Europa
Entscheidungslösung (Deutschland)
Nur wer zu Lebzeiten seine Zustimmung schriftlich dokumentiert oder einer Vertrauensperson mündlich mitgeteilt hat – im Organspende-Register, mit einem Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung – kommt als Spender oder Spenderin in Frage. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, müssen die nächsten Angehörigen stellvertretend die Entscheidung treffen.
(Erweiterte) Zustimmungslösung (u. a. Dänemark, Griechenland)
Eine Organspende erfolgt ausschließlich bei vorliegender Zustimmung der verstorbenen Person. Der Zusatz „erweitert“ bedeutet, dass auch die Angehörigen über eine Organspende bestimmen können, wenn keine Dokumentation über die Entscheidung der oder des Verstorbenen vorliegt. Im Unterschied zur Entscheidungslösung gibt es keine gesetzliche Vorschrift, Bürgerinnen und Bürger regelmäßig umfassend über die Organspende zu informieren.
Widerspruchslösung (u. a. Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Spanien, Ungarn)
In diesen Ländern dürfen einer verstorbenen Person Organe entnommen werden, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat
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Das BIÖG stellt Ausweise in 29 Sprachen zum Download bereit. So wird die persönliche Entscheidung – für oder gegen eine Spende – auch im Ausland verstanden.
Quelle: IDW