OTC-Arzneimittel irrtümlich mit 2D-Matrixcode gekennzeichnet

Eine Kennzeichnung gemäß EU-Fälschungsrichtlinie ist allerdings nicht vorgesehen. Die Firma empfiehlt daher Apotheken, betroffene Packungen ausschließlich über den vorhandenen Barcode zu scannen, da eine Verifikation des 2D-Matrixcode nicht notwendig beziehungsweise möglich ist. Ein Arzneimittelrisiko besteht nicht.
Quelle: Arzneimittekommission der Deutschen Apotheker