Pausenregelungen für PTA: Das sind Ihre Rechte
- Echte Pausen erfordern die freie Wahl des Aufenthaltsorts; ständige Abrufbereitschaft zählt stattdessen als Arbeitszeit.
- Überlange Pausen lassen sich vom Arbeitgeber nur bei berechtigten, betrieblichen Gründen (wie einer Mittagsschließung) anordnen.
- Gesetzlich müssen Pausen die Arbeit unterbrechen und dürfen niemals an den Schichtbeginn oder das Schichtende gelegt werden.
Dürfen Chefin oder Chef verbieten, in der Pause die Apotheke zu verlassen?
Wer während der Pause immer wieder in den Handverkauf gerufen wird oder für Rückfragen der Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stehen muss, macht rechtlich gesehen oft gar keine echte Pause. Der Adexa zufolge liegt eine Erholungspause nur dann vor, wenn PTA ihren Aufenthaltsort frei wählen und ihre Zeit selbst gestalten können.
Wer hingegen permanent bereit sein muss, dem Team mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, befindet sich in Arbeitsbereitschaft – und diese zählt zur regulären Arbeitszeit.
Entscheidend für eine gültige Pausenregelung in der Apotheke ist zudem, dass die Dauer im Voraus feststeht. Ist jederzeit mit einer Unterbrechung zu rechnen, entfällt der Pausencharakter. Handelt es sich jedoch um eine echte, von der Arbeitszeit abgezogene Pause, dürfen PTA die Apotheke in dieser Zeit selbstverständlich verlassen.
Können Chefin oder Chef eine 90-minütige Mittagspause anordnen?
Im Rahmen ihres Weisungsrechts darf der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit und der Pausen festlegen, sofern Arbeits- oder Tarifverträge keine abweichenden Regelungen vorgeben. Diese Entscheidung ist jedoch keine reine Ermessenssache: Die betrieblichen Belange und die privaten Interessen der PTA müssen gegeneinander abgewogen werden. Pausen dürfen den Arbeitstag zwar unterbrechen, ihn aber nicht so zerstückeln, dass die Schicht für die Beschäftigten unzumutbar wird.
Bei dieser Abwägung spielen die tägliche Arbeitszeit, eine mögliche Mittagsschließung der Apotheke sowie betriebliche Besonderheiten eine Rolle. Entscheidend ist, ob die Anwesenheit des Personals in dieser Zeit wirklich erforderlich ist oder die Apotheke auch so ordnungsgemäß betrieben werden kann.
Fehlen triftige betriebliche Gründe, lässt sich eine außergewöhnlich lange Mittagspause arbeitsrechtlich nur schwer rechtfertigen.
Darf die Pause ans Ende der Arbeitszeit gelegt werden?
Nein. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert die Pause klar als Unterbrechung der Arbeitszeit. Deshalb darf sie weder an den Beginn noch an das Ende des Arbeitstages verschoben werden.
Nach dem Gesetz gelten für PTA folgende Mindestvorgaben:
- Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause
- Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit: mindestens 45 Minuten Pause
Die Pause kann in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden, wobei jeder einzelne Erholungsabschnitt mindestens 15 Minuten andauern muss.
Quelle: Adexa