Petition fordert Rx-Versandverbot

Ziel der Petition ist es, dass die Politik sich im Petitionsausschuss mit dem Problem auseinandersetzt. Durch eine hohe Anzahl von Mitzeichnungen könnte das Thema auch Einzug in die Publikumsmedien erhalten. Damit würde sich die Diskussion aus der Apothekerschaft in die Gesellschaft bewegen.
Gleichpreisigkeit garantieren
Als Begründung schreibt Bühler auf seiner Seite: "Der einzige Weg, die Apotheke vor Ort und eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln nachhaltig und rechtssicher zu sichern, ist die Aufrechterhaltung der sogenannten Gleichpreisigkeit, welche nur durch ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für alle Versicherten umgesetzt werden kann."
Datenschutz beim Unterschriften sammeln
Alle Apotheker, die die Petition unterstützen möchten, erhalten mit den Unterlagen auch Hinweise zum Datenschutz, welche sie dann in der Apotheke auslegen können. Das Sammeln von Mitzeichnungen ist datenschutzkonform. Für die Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten der Apothekenkunden ist bis zur Einreichung Benedikt Bühler verantwortlich. Danach der Deutsche Bundestag.
Eine Mitzeichnung ist nur dann gültig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- die Angabe von Vor- und Zuname (ausgeschrieben, nicht abgekürzt)
- die vollständig ausgeschriebene Adresse
- eine handschriftliche Unterschrift.
Andernfalls wird die Mitzeichnung vom Deutschen Bundestag nicht gewertet.
Quelle: Petition von Benedikt Bühler