Podcast PTA FUNK: Cannabisprofi

(fast/cnie) Die Abgabe von Cannabis gehört in den Ertelt-Apotheken in Bisingen zum Alltag. Sarah Siegler aus dem PTA Beirat von DAS PTA MAGAZIN erzählt, was sich mit dem Wegfall des BtM-Status von Medizinalcannabis geändert hat. Im Podcastinterview mit Redakteurin Stefanie Fastnacht erläutert Siegler, auf was das pharmazeutische Personal bei der Abgabe achten sollte und gibt Tipps zur Herstellung cannabinoidhaltiger Kapseln.

24.04.2024

Stefanie Fastnacht (links) und Sarah Siegler (rechts)
© Foto: [M] Christoph Niekamp
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In den Legalisierungsplänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sind Apotheken bisher nicht als Abgabestellen von Genusscannabis vorgesehen. Sie konzentrieren sich weiterhin auf die Abgabe von Medizinalcannabis auf Rezept.

Aktueller Podcast

Rx oder weiterhin BtM-Rezept?

Sarah Siegler gibt eine Übersicht, welche Wirkstoffe/Arzneimittel seit April auf einem normalen Rezept verordnet werden dürfen und für welche nach wie vor ein BtM-Rezept erforderlich ist. 

E-Rezept (Rx)

Betäubungsmittelrezept (BtM)

  • Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)
  • Fertigarzneimittel Canemes (Nabilon)
  • Dronabinol (synthetisierter, reiner THC-Wirkstoff)
  • Fertigarzneimittel Sativex (standardisierter Dickextrakt aus Cannabis sativa L. folium cum flores)

Aktualisierung: Cannabis-BtM-Rezept 28 Tage gültig

Cannabisverordnungen auf BtM-Rezept, auf dem sich kein weiteres Betäubungsmittel befindet, sollen übergangsweise 28 Tagen gültig sein. Die für BtM-Rezepte üblichen sieben Tage gelten in diesem Fall nicht. Darauf haben sich der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

Der Übergangszeitraum sollte eigentlich am 01. Mai enden. Doch noch sind nicht alle Softwareaktualisierungen umgesetzt und auch die Preis- und Produktverzeichnisse sind noch nicht auf dem aktuellen Stand. Daher hat der GKV-Spitzenverband die Kassen aufgefordert, entsprechende BtM-Verordnungen auch über den 01. Mai hinaus nicht zu beanstanden. Apotheken müssen demzufolge keine Retaxation fürchten, wenn sie BtM-Rezepte beliefern. 

Cannabis in der Rezeptur

Das DAC/NRF listet insgesamt neun standardisierte Cannabiszubereitungen für die Rezeptur auf. In den Ertelt-Apotheken sind die Cannabisblüten davon am wichtigsten, sagt PTA Sarah Siegler. Diese werden zunächst verdampft und dann inhaliert.
Danach folgen Verordnungen über Extrakte. Kapseln mit Dronabinol kommen eher selten im Rezepturalltag von Siegler vor. Wollen Sie mehr erfahren? Dann hören Sie direkt rein in den Podcast!

eTraining Cannabis: Testen Sie Ihr Wissen

Cannabis zu medizinischen Zwecken ist seit dem 01. April 2024 kein Betäubungsmittel mehr. Mit diesem eTraining können Sie Ihr Wissen über die neuen Regelungen, die Hanfpflanze, ihre Bestandteile THC und CBD sowie die Verwendung von Cannabis für Individualrezepturen auffrischen. Überprüfen Sie anschließend Ihr erlerntes Wissen gleich in einem Test.

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