Promethazin: Neue Kontraindikation für Kinder

(kib) Für Promethazin-haltigen Arzneimittel gibt es eine neue Kontraindikation für Kinder unter sechs Jahren. Das berichtet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

11.12.2025

Kind mit gelber gebastelter Brille durchbricht blaue Papierleinwand.
© Foto: Konstantin Yuganov / stock.adobe.com
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Der H1-Rezeptor-Antagonist Promethazin wirkt antiallergisch, antiemetisch, antipsychotisch und schlaffördernd. Er wird angewendet bei Unruhe- und Erregungszuständen im Rahmen psychiatrischer Grunderkrankungen.

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Wird es Kindern unter sechs Jahren gegeben, können zentralnervöse und psychiatrische Nebenwirkungen auftreten. Hierzu zählen insbesondere Halluzinationen und aggressives Verhalten.

Anlässlich der für Promethazin-haltige Arzneimittel eingeführten Kontraindikation bei Kindern unter sechs Jahren in Neuseeland, Australien und Großbritannien gelangt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nach einer durchgeführten nationalen Sicherheitsbewertung zu der Einschätzung, dass auch in Deutschland für diese Altersgruppe eine Kontraindikation eingeführt werden soll.

Kontraindikation ausgeweitet

Bisher lag eine Kontraindikation für Kinder unter zwei Jahren vor. Das Antihistaminikum spielt in der pädiatrischen Praxis inzwischen eine untergeordnete Rolle. Es stehen therapeutische Alternativen mit einem günstigeren Nutzen-Risiko-Profil zur Verfügung.

Sofern noch nicht erfolgt, werden die Fach- und Gebrauchsinformationen betroffener Präparate entsprechend des Risikos aktualisiert.

Die Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker bittet darum, Patientinnen und Patienten beziehungsweise Erziehungsberechtigte angemessen zu informieren.

Quelle: BfArM

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