PTA-Reformgesetz: BVpta fordert Länder zur Unterstützung auf

(cnie) Nachdem das Bundeskabinett Ende August einen Entwurf des PTA-Reformgesetzes beschlossen hat, soll dieser nun möglichst schnell alle weiteren Hürden nehmen, um in Kraft treten zu können. Hiergegen wehrt sich der BVpta.

16.09.2019

Bundesrat
© Foto: Robert Schlesinger / ZB / picture-alliance / dpa
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In einem Schreiben an die Gesundheitsministerien der Länder erläuterte der Berufsverband die aus seiner Sicht notwendigen Änderungen, die im Kabinettsentwurf nicht bedacht wurden.

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Hierzu gehören:
  • die Widerspiegelung der erforderlichen Ausbildungsinhalte in Struktur und Inhalt der Ausbildung gemäß dem neuen Berufsbild und dem im Berufsgesetz neu formulierten Ausbildungsziel
  • eine unumgängliche Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren
  • die staatliche Reglementierung des Berufsabschlusses PTA für diejenigen Tätigkeiten, die in Delegation des Apothekers von PTA zukünftig übernommen werden sollen.

Der Gesetzentwurf des Kabinetts zum PTA-Reformgesetz setze damit die Wurzeln für Risiken und Gefahren in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Es fehlten zudem elementare Ausbildungsinhalte, die schon heute im Apothekenalltag Standard sind.

Der BVpta sagt, dass primär individuelle Interessen der Apotheker in den Gesetzentwurf eingeflossen seien, die der Mehrheit der Vertreter von PTA-Schulen und von den PTA selbst entgegenstanden. Die Begründung, dass die PTA-Schulen „erhebliche organisatorische Schwierigkeiten“ zur Umsetzung einer dreijährigen Ausbildung haben, wollte der BVpta in seinem Schreiben ebenfalls nicht gelten lassen. Diese trage nicht, da sie durch die bereits gängige Ausbildungspraxis bei anderen Gesundheitsfachberufen sowie bei den dualen Berufen, die dem Berufsbildungsgesetz unterliegen, eindeutig demaskiert werde.

Staatliches Abschlussprüfungsverfahren

Positiv bewertet der BVpta zwar, dass der Entwurf nun ein Berufsbild des Pharmazeutisch-technischen Assistenten enthält. Um diesem aber gerecht zu werden, müsse die Ausbildung in Dauer, Struktur und Inhalt entsprechend angeglichen werden. Die Berufsfähigkeit müsse durch ein staatliches Abschlussprüfungsverfahren reglementiert und damit gesichert sein.

Ob PTA „ohne Aufsicht“ des Apothekers in öffentlichen und Krankenhausapotheken Arzneimittel herstellen, Verschreibungen beliefern und Selbstmedikationswünsche der Patienten erfüllen, dürfe nach Meinung des Verbandes nicht in die Hände einer individuellen Entscheidungsmacht des einzelnen Apothekers gelegt werden und auch nicht an nicht staatlich reglementierte, von der PTA selbst zu zahlende Fortbildungen geknüpft sein.

Der BVpta fordert die Länderministerien eindringlich dazu auf, das PTA-Reformgesetz nochmals genau zu analysieren und die PTA in ihrem gut begründeten Streit für ein wirklich neues Berufsgesetz zeitnah im anstehenden Bundesratsverfahren zu unterstützen.

Quelle: BVpta

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