Rachitisprophylaxe: Vitamin-D-Tabletten unbedingt auflösen
Anlass der Warnung ist der zeitliche Zusammenhang eines Todesfalls mit der Anwendung eines entsprechenden Arzneimittels zur Rachitis- und Kariesprophylaxe: In der Meldung wird der Verdacht einer Fremdkörperaspiration im Zusammenhang mit einer nicht aufgelösten Tablette beschrieben.
Worauf sollten PTA hinweisen?
Bei Abgabe und Beratung sollten PTA sowie Apothekerinnen und Apotheker ausdrücklich auf die Angaben in der Fach- und Gebrauchsinformation hinweisen. Abweichungen von den dort beschriebenen Anwendungshinweisen können die sichere Anwendung und die korrekte Dosierung beeinträchtigen
Besonders wichtig ist dies bei einem Wechsel des Präparats, da sich produktabhängige Hinweise unterscheiden können.
Worauf müssen Eltern achten?
Tabletten mit Vitamin D oder Vitamin D plus Fluorid dürfen Säuglingen und Kleinkindern nur bereits aufgelöst verabreicht werden, um ein versehentliches Verschlucken und damit eine Aspiration zu vermeiden.
Das Auflösen darf nur in den Flüssigkeiten erfolgen, die in der Fach‑ bzw. Gebrauchsinformation ausdrücklich genannt sind. Die Verwendung anderer Flüssigkeiten (z. B. Milch oder Muttermilch) kann den vorgesehenen Zerfallsprozess beeinträchtigen oder verzögern und somit die Sicherheit gefährden.
Welche Folgen hat der Todesfall?
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird die betroffenen Zulassungsinhaber auffordern, die Angaben in Fach‑ und Gebrauchsinformationen zu überprüfen und gegebenenfalls zu präzisieren.
Quelle: Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft