Rezeptur: Festzuschlag bleibt bei 8,35 Euro
- Das Packungsfixum für Fertigarzneimittel steigt stufenweise auf 9,00 Euro und ab 2027 auf 9,50 Euro.
- Der Festzuschlag für individuell hergestellte Rezepturen bleibt hingegen unverändert bei 8,35 Euro.
- Die Abda kritisiert, dass die Honorarsteigerung durch einen gleichzeitig steigenden Kassenabschlag geschmälert wird.
Wie im Koalitionsvertrag zur Apothekenreform beschlossen, steigt das Apothekenpackungsfixum zum 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro. Davor wurde es im Juli 2026 in einem ersten Schritt auf neun Euro angehoben. So steht es in der Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung.
Unberührt von dieser Veränderung bleibt § 5 der Arzneimittelpreisverordnung, in dem die Apothekenzuschläge von Rezepturarzneimitteln geregelt sind. Das Bundesgesundheitsministerium hat keine Änderung dieses Paragrafen auf den Weg gebracht.
Festzuschlag für Rezepturarzneimittel bleibt bei 8,35 Euro.
Abda kritisiert höheren Kassenabschlag
Da gleichzeitig auch der Kassenabschlag zum 1. Januar 2027 von 1,77 Euro auf 2,07 Euro erhöht wird, bleibt von der Festzuschlagserhöhung für Fertigarzneimittel 85 Cent übrig.
Abda-Präsident Thomas Preis kritisiert das in einer Mitteilung: „Nun soll das gerade erst stufenweise erhöhte Festhonorar gleich wieder eingekürzt werden. Das lehnen wir entschieden ab, weil es die Apotheken finanziell belastet, ihre Planungssicherheit gefährdet, Apothekenneugründungen für den pharmazeutischen Nachwuchs in strukturschwachen Regionen unattraktiv macht und somit die flächendeckende Versorgung belastet."
Quelle: BMG, Abda