Rote-Hand-Brief: Meningeom-Risiko bei Desogestrel und Etonogestrel

Ein aktueller Rote-Hand-Brief warnt vor einem leicht erhöhten Risiko für Meningeome bei der Langzeitanwendung von Desogestrel und Etonogestrel. Erfahren Sie, mit welchen Maßnahmen das Risiko minimiert werden kann.

von Kirsten Bechtold
10.08.2026

Junge Frau mit einem Tablettenblister eines Verhütungsmittels.
© Foto: Pormezz / stock.adobe.com
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  • Bei einer Anwendung von Desogestrel und Etonogestrel von über einem Jahr steigt das Risiko für einen gutartigen Hirnhauttumor leicht an.
  • Für Frauen mit bestehendem oder früherem Meningeom sind diese Präparate ab sofort streng kontraindiziert.
  • Das Risiko ist bei Frauen, die zuvor bestimmte andere Gestagene eingenommen haben, nochmals erhöht.

Desogestrel und Etonogestrel, allein oder in Kombination mit Ethinylestradiol werden zur Empfängnisverhütung verordnet. Sie sind als Tabletten, Vaginalring oder subkutanes Implantat erhältlich.

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Wie die Zulassungsinhaber nun in einem Rote-Hand-Brief mitteilen, besteht bei einer längerfristigen Anwendung von mindestens einem Jahr ein geringfügig erhöhtes Risiko für die Entwicklung eines Meningeoms. Das ist ein meist gutartiger, langsam wachsender Tumor der Hirnhäute. Schätzungen zufolge kommt auf 67.300 behandelte Frauen etwa ein zusätzlicher Fall.

Neue Kontraindikationen und Maßnahmen

Aufgrund dieser Erkenntnisse ist die Anwendung von Desogestrel oder Etonogestrel bei Frauen mit einem bestehenden Meningeom oder einer Meningeom-Anamnese ab sofort kontraindiziert.

Anwenderinnen sollten für mögliche Symptome sensibilisiert und entsprechend überwacht werden.

Wird bei einer Patientin ein Meningeom neu diagnostiziert, muss die Behandlung umgehend abgesetzt werden.

Vorsicht bei früherer Einnahme anderer Gestagene 

Besondere Vorsicht gilt bei Patientinnen, die in der Vergangenheit bereits andere Gestagene (wie Cyproteron, Nomegestrol, Medroxyprogesteron oder Chlormadinon) angewendet haben.

Da diese Wirkstoffe bereits für ein erhöhtes Meningeom-Risiko bekannt sind, sollte diese Vorbelastung vor dem Start einer Therapie mit Desogestrel oder Etonogestrel ärztlich berücksichtigt werden.

Quelle: Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

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