Rote-Hand-Brief zu Carbimazol und Thiamazol

In dem Schreiben wird auf Fallberichte hingewiesen, bei denen es zu einer akuten Pankreatitis während der Behandlung mit carbimazol- oder thiamazolhaltigen Arzneimitteln kam. Patienten, die während der Einnahme bereits einmal eine akute Pankreatitis entwickelt hatten, dürfen nicht mehr mit den beiden Wirkstoffen behandelt werden, weil die erneute Anwendung zum Wiederauftreten mit verkürzter Zeit bis zum Krankheitsbeginn führen könnte, heißt es weiter. Kommt es zu einer akuten Pankreatitis, sollte die Behandlung sofort beendet werden. Jede erneute Exposition ist zu vermeiden.
Carbimazol und Thiamazol stehen zudem im Verdacht, angeborene Fehlbildungen zu verursachen, wenn sie während der Schwangerschaft und insbesondere im ersten Trimester sowie in hoher Dosierung verabreicht wurden. Frauen im gebärfähigen Alter müssen daher während der Behandlung wirksam verhüten. In der Schwangerschaft dürfen die Thyreostatika nur nach strenger individueller Nutzen-Risiko-Bewertung und in der niedrigsten wirksamen Dosis ohne zusätzliche Verabreichung von Schilddrüsenhormonen angewendet werden. Falls nötig, wird ein engmaschiges Monitoring von Mutter, Fetus und Neugeborenem empfohlen.
Quelle: AkdÄ