Rote-Hand-Brief zu Saccharomyces boulardii

(fast) Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) weist auf neue Kontraindikationen von Arzneimitteln mit dem wirksamen Bestandteil Saccharomyces boulardii (Saccharomyces cerevisiae HANSEN CBS 5926) hin: Diese dürfen bei schwerkranken oder immunsupprimierten Menschen nicht eingesetzt werden.

23.01.2018

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© Foto: Dmitry Knorre / stock.adobe.com
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Bei Patienten mit zentralem Venenkatheter waren sie bereits kontraindiziert. Die entsprechenden Medikamente enthalten lebensfähige Hefezellen und sind zugelassen zur Vorbeugung und symptomatischen Behandlung verschiedener Formen von Diarrhöen. Einige Arzneimittel sind zudem zugelassen zur begleitenden Behandlung chronischer Formen der Akne.

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Unter Behandlung mit Saccharomyces boulardii sind in seltenen Fällen Fungämien aufgetreten. Bei schwerkranken Patienten kam es zu Todesfällen. Auch besteht das Risiko, dass Menschen in unmittelbarer Nähe von Patienten, die mit Saccharomyces boulardii behandelt werden, mit den Mikroorganismen kontaminiert werden.

Besondere Aufmerksamkeit ist laut der AkdÄ-Meldung anzuwenden bei der Handhabung dieser Arzneimittel in Gegenwart von schwerkranken oder immunsupprimierten Personen sowie Patienten mit zentralem Venenkatheter oder peripherem Katheter. Um eine Kontamination über Hände oder Raumluft zu vermeiden, dürfen die Beutel und Kapseln nicht in Krankenzimmern geöffnet werden. Medizinisches Personal sollte während der Handhabung Handschuhe tragen, diese anschließend entsorgen und sich gründlich die Hände waschen.

Quelle: AkdÄ

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