Salbutamol-Engpass beendet: Importpräparate dürfen weiterhin verkauft werden

Apotheken dürfen auch nach Ende des Versorgungsmangels importierte Produkte von Salbutamol Aldo-Union 100 µg/Sprühstoß abgeben. Verboten ist allerdings der Import neuer Chargen, stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) klar.

von Christoph Niekamp
05.10.2026

Hand greift nach Inhalator
© Foto: Orawan / stock.adobe.com
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  • Bereits importiertes Salbutamol Aldo-Union darf weiter abgegeben werden.
  • Neue Chargen dürfen nicht mehr unter der Ausnahmegestattung importiert werden.
  • Salbutamol erweitert bei Asthma und COPD die Bronchien.

Im Februar 2024 hatte die Firma Infectopharm auf den Versorgungsengpass bei Salbutamol-Dosieraerosolen reagiert und das spanische Präparat Salbutamol Aldo-Union 100 µg/Sprühstoß (PZN 19 196 980) über eine Ausnahmegestattung nach Deutschland importiert und vertrieben.

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Mit dem offiziellen Ende des Versorgungsmangels waren sich manche Apothekenteams unsicher, ob das Importarzneimittel weiterhin verkauft werden darf. Das BfArM stellte klar: Bereits importierte Ware darf im Großhandel und in Apotheken weiterhin abgegeben werden. Das Ende des Versorgungsmangels verhindert lediglich, dass pharmazeutische Unternehmen neue Arzneimittelchargen unter der alten Ausnahmegestattung auf den Markt bringen.

Salbutamol erweitert die Bronchien

Salbutamol-haltige Arzneimittel werden im Akutfall bei Erkrankungen, die lebensbedrohliche Verläufe nehmen können, eingesetzt, zum Beispiel bei Asthma oder COPD. Salbutamol-haltige Arzneimittel für Kinder in flüssiger oraler Darreichungsform waren nicht von einer eingeschränkten Verfügbarkeit betroffen.

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Quelle: BfArM, Infectopharm

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