Spezialrezepturen: Hilfstaxe gekündigt

(kib) Der Deutsche Apothekerverband hat die Hilfstaxe zur Abrechnung von Spezialrezepturen zum 31. März 2026 gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekündigt. Nun gibt es ein Schiedsverfahren.

aktualisiert am 09.03.26

20.02.2026

Frau mit Haarhaube, Mundschutz, Handschuhen und Kittel im Labor
© Foto: Seventyfour / stock.adobe.com
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Wie es in der Mitteilung der Abda heißt, strebt der Deutsche Apothekerverband faire Arbeitspreise für das Anfertigen von Spezialrezepturen in Apotheken an. Spezialrezepturen sind patientenindividuell hergestellte Lösungen zur parenteralen Anwendung, die zum Beispiel in der Krebstherapie eingesetzt werden.

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Kündigung zum 31. März

Der DAV hat nun die entsprechenden Regelungen im Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen („Hilfstaxe“) zum 31. März 2026 gegenüber dem Spitzenverband der GKV gekündigt.

Somit ist der Weg frei für ein sozialrechtlich definiertes Schiedsverfahren, heißt es in der Mitteilung. Die Kündigung wurde aus Sicht des Deutschen Apothekerverbandes notwendig, weil der GKV-Spitzenverband keine Bereitschaft zur Anpassung der Arbeitspreise gezeigt hatte und die Verhandlungen somit gescheitert waren.

Aufatmen: Kein vertragsloser Zustand

Krebspatientinnen und -patienten müssen sich keine Sorgen machen, ab 1. April 2026 nicht mehr mit notwendigen Spezialrezepturen aus Apotheken versorgt zu werden. Die vom DAV und vom GKV-Spitzenverband ausgesprochenen Kündigungen verschiedener Regelungen der Anlage 3 der Hilfstaxe führen nicht zu einem vertragslosen Zustand. Beide Seiten haben sich laut Abda-Mitteilung vom 02.03.26 darauf verständigt, dass alle bisherigen Regelungen der Hilfstaxe zu den parenteralen Spezialrezepturen weiterhin gelten, bis eine neue Vereinbarung vorliegt oder ein Schiedsspruch ergeht. 

Hintergrund

In Deutschland gibt es etwa 300 Apotheken mit einem speziellen Reinraumlabor gemäß § 35a Apothekenbetriebsordnung, die parenterale Spezialrezepturen herstellen können. Dazu gehören 1,9 Millionen Zytostatika-Zubereitungen und 1,8 Millionen parenterale Lösungen pro Jahr.

Der Gesamtumsatz dieser Spezialrezepturen in den Apotheken beträgt über 6,0 Mrd. Euro (Stand: jeweils 2024). Seit dem bislang letzten Schiedsspruch aus dem Jahr 2022 rechnen die Apotheken diejenigen Spezialrezepturen, welche hauptsächlich in der Krebstherapie eingesetzt werden, jeweils mit einem Arbeitspreis von 100 Euro (netto) ab. Wegen der Kostensteigerungen sind die Arbeitspreise der Spezialrezepturen unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr auskömmlich, argumentiert der Deutsche Apothekerverband.

Quelle: Abda

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