Start in den Ramadan

(kib) Heute Abend beginnt der islamische Fastenmonat Ramadan. Wer in dieser Zeit fastet und regelmäßig Medikamente zu bestimmten Tageszeiten einnehmen muss, sollte sich in der Apotheke beraten lassen. Welche Tipps können Sie geben?

18.02.2026

Islamischer Gruß „Ramadan Kareem“ – Kartendesign mit Halbmond und schönen Laternen
© Foto: Artnavoner / stock.adobe.com
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Fastende verzichten während des Ramadans von Sonnenauf- bis -untergang auf Speisen und Getränke. Kranke Muslime müssen nach den religiösen Vorschriften des Korans nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun. Was sollten sie dann beachten?

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Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstößt nicht gegen die Fastenregeln. In einigen Fällen ist es möglich, während des Ramadans auf solche Arzneiformen auszuweichen – bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln allerdings nur nach ärztlicher Rücksprache.

Auf keinen Fall sollte die Anwendung von peroralen, nasalen oder rektalen Arzneimitteln auf die Zeit nach Sonnenuntergang oder vor dem Sonnenaufgang eigenmächtig verschoben werden.

Einige Arzneimittel sind dafür vorgesehen, vor einer Mahlzeit eingenommen zu werden. Werden sie spät abends nach einer schwer verdaulichen nächtlichen Mahlzeit eingenommen, kann ihre Wirkung unvorhersehbar verstärkt werden.

Es gibt einige Patientengruppen, die vor dem Ramadan ärztlichen Rat einholen sollten, erklärt die Abda. Dazu gehören Patientinnen und Patienten mit akuten Herz- oder Nierenerkrankungen, Diabetiker, die sich Insulin spritzen oder Menschen, die dauerhaft Antiepileptika einnehmen.

Am 19. März endet die muslimische Fastenzeit.

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Schwangere, Alte und Kranke müssen während des Ramadans nicht fasten. Möchten sie es trotzdem, hilft eine fachkundige Beratung, um gesundheitliche Probleme zu vermeiden. DAS PTA MAGAZIN hat Tipps für die Beratung zusammengestellt.

Quelle: ABDA

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