STIKO empfiehlt Novavax-Impfstoff ab 18 und 4. Booster

(kib/cnie) COVID-19-Impfstoff Nummer 5 soll ab 21. Februar in Deutschland ausgeliefert werden. Nun hat sich die Ständige Impfkommission (STIKO) für die Corona-Impfung mit dem Vakzin des US-Herstellers Novavax für Menschen ab 18 ausgesprochen. Und: Besonders gefährdete Personengruppen sollen eine 4. Auffrischimpfung erhalten.

03.02.2022

Novavax-Impfstoff gegen COVID-19
© Foto: Hakan Nural / AA / picture alliance
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Es handelt sich bei Nuvaxovid um einen Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker (Adjuvans). Der Impfstoff solle neben den bisherigen COVID-19-Impfstoffen zur Grundimmunisierung eingesetzt werden. Hierbei sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens drei Wochen zu geben. Die Anwendung von Nuvaxovid während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen.

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Nuvaxovid ähnlich wirksam wie mRNA-Impfstoffe

In den Zulassungsstudien zeigte der Impfstoff eine mit den mRNA-Impfstoffen vergleichbare Wirksamkeit, teilte die STIKO mit. Aussagen zur klinischen Wirksamkeit gegen die Omikron-Variante können aktuell noch nicht getroffen werden. Die Zulassungsstudien ergaben keine Sicherheitsbedenken hinsichtlich schwerer unerwünschter Wirkungen nach der Impfung. Allerdings stellt die STIKO auch fest, dass die Datenlage zu Nuvaxovid noch limitiert ist.

Empfehlung zur 2. Auffrischimpfung

Darüber hinaus empfiehlt die STIKO eine  2. Auffrischimpfung für Menschen ab 70 Jahren, Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insb. bei direktem Patienten- und Bewohnerkontakt).

Diese soll den Experten zufolge frühestens drei Monate nach der 1. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten. Personen, die nach der 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.

Beide Beschlussentwürfe sind mit den zugehörigen wissenschaftlichen Begründungen heute in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer und die beteiligten Fachkreise gegangen. Änderungen sind daher noch möglich. Die Empfehlungen der STIKO werden zusammen mit den wissenschaftlichen Begründungen zeitnah im Epidemiologischen Bulletin erscheinen.

Quelle: STIKO / dpa

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