Tattoo-Entfernung künftig nur noch durch Ärzte

Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen sind dazu allerdings nicht nur bestimmte Fachärzte wie Dermatologen oder Plastische Chirurgen berechtigt, sondern sämtliche approbierten Ärzte, sofern sie über die entsprechende Fachkunde verfügen. Diese muss durch ärztliche Weiter- oder Fortbildungen nachgewiesen werden.
Damit sich Betroffene besser auf die neue Rechtslage einstellen können, soll dieser Teil der Verordnung erst Ende des Jahres 2020 in Kraft treten, verlangt der Bundesrat. Dies soll ausreichend Zeit für die Vermittlung der erforderlichen Fachkenntnisse verschaffen. Der Regierungsentwurf hatte lediglich eine dreimonatige Übergangsfrist vorgesehen.
Quelle: BundesratKompakt