Urteil: CBD-Produkte sind keine Betäubungsmittel

(cnie) Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Donnerstag entschieden: Cannabidiol (CBD) ist nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Zuvor hatte die EU-Kommission CBD in verschiedenen Zulassungsverfahren für Lebensmittel mit CBD vorläufig als Betäubungsmittel eingestuft.

20.11.2020

CBD Öl
© Foto: Tinnakorn Jorruang / Getty Images / iStock
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CBD könne nicht als Suchtstoff angesehen werden, urteilt der EuGh. Nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse habe CBD, anders als Tetrahydrocannabinol (THC), offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, so die Richter in Luxemburg. Sie erteilten einem Vermarktungsverbot für CBD eine Absage. "Ein solches Verbot kann jedoch durch ein Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt sein, darf aber nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist."

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Hersteller und Händler von CBD-Produkten hatten bisher die Befürchtung, dass umfassende Verbote für CBD-Produkte zu erwarten sind. Nach der Entscheidung des EuGH steht zu erwarten, dass die EU-Kommission ihre Haltung überdenken wird.

Quelle: EuGh

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1 Kommentar

14.10.2022 - 12:32 Uhr
Kommentar von Ingo

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