VCA gegen BtM-Einstufung von Cannabidiol

(kib/cnie) Betäubungsmittel? Nahrungsergänzungsmittel? Lebensmittel? Wie genau Produkte mit dem Wirkstoff CBD einzuordnen sind, diskutiert derzeit die EU-Politik. Nun hat sich der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) zu Wort gemeldet.

03.09.2020

Einkaufswagen mit CBD-Ölen
© Foto: MysteryShot / Getty Images / iStock
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Der Verband setzt sich für eine Rezeptpflicht von CBD, aber gegen eine Einstufung als Betäubungsmittel ein. Das hatte jüngst nämlich die EU-Kommission festgestellt. Nach vorläufiger Ansicht der Kommission sollte CBD, das aus den blühenden und fruchtbaren Spitzen der Hanfpflanze (Cannabis sativa L.) gewonnen wird, als Betäubungsmittel betrachtet werden, gibt der Branchenverband Cannabiswirtschaft den Sprecher der EU-Kommission wieder. CBD-Produkte könnten demnach nicht mehr als Lebensmittel eingestuft werden und würden nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung über neuartige Lebensmittel (Novel-Food-Verordnung) fallen.

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VCA: CBD ist kein Betäubungsmittel

Der VCA nimmt klar Stellung, "dass CBD nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden soll und darf, da es weder einen Ansatz von psychotroper Wirkung, noch eine Gefahr der Abhängigkeit mitbringt". Das seien Bedingungen, die eine Substanz aufweisen muss, um als Betäubungsmittel eingestuft zu werden, schreibt der Verband in seiner aktuellen Stellungnahme. CBD sei ein wirksames Arzneimittel, was in entsprechender Qualität standardisiert werden und mit begleitenden Studien in die Hände der Pharmazie und Medizin gehöre.

Die Cannabis versorgenden Apotheker kritisieren den explosionsartig wachsenden Markt an CBD-Produkten. Da der Wirkstoff keine berauschende Wirkung habe, werde er aktuell von einer Vielzahl an Herstellern und Händlern als harmloses Nahrungsergänzungsmittel angeboten. Doch der VCA warnt: "Eine nicht standardisierte und im Dickicht der Nahrungsergänzungsmittel auftretende Verbreitung von CBD-Produkten, die ohne auf Hersteller eingehen zu wollen, mitunter eine äußerst schlechte Qualität aufweisen, könnte mit der Zeit ein negatives Feedback und damit auch eine unter Umständen negative Bewertung seitens der Behörden und Krankenkassen zur Folge haben."

Verbraucherzentrale warnt vor Verharmlosung

Den Verkauf von Lebensmitteln, also auch Produkten mit Cannabidiol überwachen die jeweils zuständigen Landesbehörden. In manchen Bundesländern wurden bereits Produkte vom Markt genommen, einige Gerichtsverhandlungen laufen. Bis zur Entscheidung werden die Produkte weiter angeboten. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen ist es nicht akzeptabel, dass beispielsweise CBD-haltige Kaugummis im Verkauf sind, obwohl sie keine Zulassung haben.

Hinzu komme, dass die Überwachungsbehörden nicht jedes erhältliche Produkt prüfen können. Besonders sensible Zielgruppen wie Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden. Bonbons, Schokolade oder Erfrischungsgetränke enthalten oft fragwürdige Hanf-Zutaten, deren Ursprung unklar ist. Der kürzlich vorgestellte Jahresbericht der Lebensmittelüberwachung 2019 Baden-Württemberg berichtet, dass in mehr als der Hälfte der Proben von CBD-Produkten erhöhte Werte des berauschenden Wirkstoffs THC gefunden wurden. 22 Prozent der Produkte wurde gar als gesundheitsschädlich eingestuft, weitere 34 Prozent als „für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet“.

Zudem nutzen die Anbieter Abbildungen von Hanfblättern und Begriffe wie „berauschend“, „high“ oder „Achtung Suchtgefahr!", um gezielt mit dem berauschenden Image zu werben. „Diese Verharmlosung von Cannabis ist nicht hinnehmbar“, heißt es von Seiten der Verbraucherzentrale.

Eine Einordnung von CBD als standardisierte verschreibungspflichtige Substanz, ob als Rezeptur oder als Fertigarzneimittel, ergänzt durch die Erstattungsfähigkeit im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, reicht in den Augen des VCA vollkommen aus, damit sich CBD da entfaltet, wo es auch wirklich ankommen muss: beim erkrankten Menschen, der Hilfe braucht.

Quelle: VCA / Verbraucherzentrale Hessen / Verbraucherzentrale NRW

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