Verhütungsmittel bis zum 22. Geburtstag auf Rezept

(kib) Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für orale Kontrazeptiva ab sofort zwei Jahre länger als bisher, bis zum 22. Geburtstag. Grundlage ist das geänderte „Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch", das am 29.03.2019 in Kraft trat.

03.04.2019

Verhütungsmittel: Antibabypille, Spirale, Vaginalring
© Foto: EdnaM / Getty Images / iStock
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In diesem Zusammenhang wurde § 24a des Sozialgesetzbuchs geändert. Nun haben Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln (Antibabypille, hormonhaltige Vaginalringe, hormonhaltige Verhütungspflaster, Hormon-/ Kupferspirale) und auch für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva („Pille danach“), soweit sie ärztlich verordnet werden.

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Ab dem 18. Geburtstag fällt eine gesetzliche Zuzahlung an.

Quelle: Barmer, www.familienplanung.de

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