Vertretungsbefugnis für PTA soll kommen

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat am 16. September beim 75. Apothekertag in Düsseldorf die Inhalte der geplanten Apothekenreform vorgestellt. Unter anderem sollen PTA nun doch Apothekerinnen und Apotheker vertreten dürfen.
Begrenzte Vertretungsbefugnis
Anders als es die Pläne von Warkens Vorgänger Karl Lauterbach (SPD) vorsahen, soll die Vertretungsbefugnis auf Ausnahmefälle begrenzt werden – beispielsweise auf Urlaubs- oder Randzeiten.
Voraussetzung dafür: In zweijährigen berufsbegleitenden Kursen sollen PTA eine zeitlich begrenzte Befähigung zur Vertretung der Apothekenleitung erwerben. Wie genau dies umgesetzt werden soll und welche Inhalte eine solche Weiterbildung umfassen soll, blieb noch unklar. Das Curriculum soll die Bundesapothekerkammer festlegen.
Adexa und BVpta begrüßen Pläne
Die Apothekengewerkschaft Adexa teilte mit, dass sie sich in den Gesetzgebungsprozess einbringen will, um die Interessen der Berufsgruppe PTA zu vertreten. Ihr Bundesvorstand Andreas May erklärte in eine Pressemitteilung: „Wir werden das im Dialog mit den anderen Berufsgruppen in der Apotheke und deren Gremien innerhalb der Gewerkschaft konstruktiv begleiten und mitgestalten.“
Und auch beim Bundesverband PTA stoßen Warkens Pläne auf offene Ohren. In der Pressemitteilung heißt es „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass Frau Warken unserer Berufsgruppe mehr Wertschätzung entgegenbringt als ihr Vorgänger.“
Aus Apothekerschaft kommt Gegenwind
Die Apothekerschaft sieht die Pläne hingegen kritisch. Zwar machte Abda-Präsident Thomas Preis deutlich, dass PTA für den Betrieb der Apotheke unverzichtbar seien. Doch aus seiner Sicht müsste die Abgabe von Medikamenten weiterhin stets unter der Verantwortung der Apothekerinnen und Apotheker stehen.
Fahrplan für Reformen im Apothekenwesen
Die geplante Apothekenreform sieht vor: mehr Kompetenzen und Eigenverantwortung, Stärkung des wirtschaftlichen Spielraums - insbesondere für Apotheken in ländlichen Regionen und weniger Bürokratie im Arbeitsalltag. Die Eckpunkte für die Reformen finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Prävention als Aufgabe
Für PTA ebenfalls interessant dürfte auch dieser Plan der Bundesregierung sein: Die Apotheken sollen künftig noch besser für die Gesundheitsversorgung genutzt werden und so auch Arztpraxen entlasten.
Das Bundesgesundheitsministerium begründet dies damit, dass Apotheken durch ihren niedrigschwelligen Zugang prädestiniert sind, eine wichtige Rolle im Bereich Prävention einzunehmen.
So sollen Apotheken etwa einfache diagnostische Tests in der Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen anbieten können. Die Impfmöglichkeiten werden erweitert und die Durchführung von patientennahen Schnelltests in Apotheken wird ermöglicht.
Apotheken sollen künftig neben Grippe- und COVID-19-Impfungen alle Impfungen mit „Totimpfstoffen“ anbieten können. Und auch die pharmazeutischen Dienstleistungen werden dem Willen der Bundesregierung zufolge ausgebaut und neu strukturiert.
Quelle: BMG, Adexa, BVpta