Viertes Insekt als Lebensmittelzutat zugelassen

(kib) Nach Mehlwurm, Heuschrecke und Hausgrille dürfen seit Januar 2023 auch die Larven des Getreideschimmelkäfers, Buffalowurm genannt, als Lebensmittelzutat verwendet werden.

07.02.2023

Getrocknete Larve des Buffalowurms liegt auf einer Bandnudel
© Foto: Marijan Murat / dpa / picture alliance
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Essbare Insekten und insektenhaltige Produkte gelten als neuartige Lebensmittel, da sie bislang in der Europäischen Union nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Sie müssen nach den Regeln der Novel-Food-Verordnung gesundheitlich bewertet und zugelassen werden.

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Bisher hat die Europäische Kommission die vier Insekten in unterschiedlicher Darreichungsform als Lebensmittel für den europäischen Markt zugelassen. Den Anfang machten im Juni 2021 die getrockneten Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor). „Mehlwürmer“ dürfen inzwischen auch gefroren und in Pulverform als Zutat für verschiedene Lebensmittel wie Pasta und Backwaren verwendet werden.

Anfang Dezember 2021 folgte die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) und im Februar 2022 die Hausgrille (Acheta domesticus) in getrockneter, gefrorener und pulvriger Form. Seit diesem Januar dürfen „Heimchen“, wie die Hausgrille auch genannt wird, ebenfalls als teilweise entfettetes Pulver für verschiedene Lebensmittel genutzt werden.

Das vierte Insekt wurde Ende Januar 2023 zugelassen: Die Larve des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus), als „Buffalowurm“ bekannt, kommt gefroren oder getrocknet, als Pulver oder Paste in zahlreichen Produkten wie Frühstückszerealien und Fleischersatz zum Einsatz.

Kennzeichnung ist Pflicht

Allerdings müssen insektenbasierte Lebensmittel entsprechend gekennzeichnet sein, damit Verbraucherinnen und Verbraucher nicht irregeführt werden. Auf der Zutatenliste werden der deutsche und der lateinische Name des Insekts und die Darreichungsform angegeben – etwa „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen)“.

Allergiker aufgepasst

Es ist bekannt, dass sehr wenige Menschen auf das Insekteneiweiß reagieren können. Das gilt vor allem bei bereits bestehenden Allergien gegen Krustentiere wie Garnelen und Hausstaubmilben. Außerdem können Allergene aus dem Futter, etwa das Klebereiweiß Gluten, in die Produkte gelangen. Daher müssen insektenhaltige Lebensmittel entsprechende Hinweise auf dem Etikett haben, wie andere Lebensmittel auch.

Umweltschonende Proteinquelle

Noch sind Insekten als Lebensmittel in der EU eine Marktnische. Weitere Arten werden voraussichtlich aber folgen, da noch acht Anträge auf Marktzulassung vorliegen. Nach Einschätzung der Welternährungsorganisation sind die Sechsbeiner eine sehr nahrhafte und gesunde Nahrungsquelle. Ein großer Vorteil gegenüber konventionellen Nutztieren ist ihre umweltschonende Erzeugung, da Insekten eine hohe Futterverwertungseffizienz haben, weniger Treibhausgase freisetzen und weniger Wasser und Ackerland verbrauchen.

Informationen zu essbaren Insekten, zu Risikobewertung, Kennzeichnung und lebensmittelrechtlichen Fragen gibt es hier auf den Seiten des Bundeszentrums für Ernährung.

Quelle: BfZE

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