Vorsorge: Neue Kassenleistung für Schwangere

(kib) Seit dem 1. Juli 2021 können Rhesus-negative Schwangere als Teil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge den Rhesusfaktor ihres ungeborenen Kindes genetisch bestimmen lassen.

16.07.2021

Bauch einer Schwangeren mit Quietscheente darauf
© Foto: Stockbyte / istock / Thinkstock
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Dabei kann ein Bluttest der Mutter zeigen, ob eine weitere Behandlung in Form einer vorbeugenden Spritze, der Anti-D-Prophylaxe, zur Verhinderung von Komplikationen während der Schwangerschaft sowie bei künftigen Schwangerschaften notwendig ist oder ob auf diese Medikamentengabe verzichtet werden kann.

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Im Rahmen bisheriger Vorsorgeuntersuchungen wird routinemäßig auch das Blutgruppenmerkmal Rhesusfaktor der werdenden Mutter bestimmt. Allen Rhesus-negativen Schwangeren ist hierbei eine Anti-D-Prophylaxe in Form einer Spritze angeboten worden, da der Rhesusfaktor des ungeborenen Kindes unbekannt war und erst nach der Geburt bestimmt werden konnte.

Weist das ungeborene Kind einen positiven Rhesusfaktor auf, kann es aufgrund einer Antikörperbildung bei der Mutter unter anderem zu schwerwiegenden Schädigungen des Fötus während der Schwangerschaft sowie bei einer erneuten Schwangerschaft kommen.

Schätzungsweise circa 17 Prozent der Schwangeren sind Rhesus-negativ und können damit dieses Angebot ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Um den Gentest durchzuführen, reicht eine einfache Blutprobe der Mutter aus.

Quelle: KBV

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