Warnhinweise für rezeptfreie Schmerztabletten

(kib) Warnhinweise auf rezeptfreien Schmerzmitteln sollen künftig Risiken für die Verbraucher verringern. Der Bundesrat stimmte am Freitag, 8. Juni, der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung zu.

08.06.2018

Dreieckiges Schild mit Ausrufungszeichen
© Foto: moonrun / stock.adobe.com
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Diese erfasst rezeptfreie Schmerzmittel, die zur Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen oder von Fieber eingesetzt werden und beispielsweise die Wirkstoffe Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen oder Paracetamol enthalten.

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Der verpflichtende Warnhinweis soll Verbraucher davon abhalten, die Medikamente über die empfohlene Höchstdauer hinaus einzunehmen. Denn dies erhöht das Risiko für Magenblutungen, Nierenschäden und Schlaganfälle.

Die Verordnung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie soll am ersten Tag des darauffolgenden Monats in Kraft treten.

Quelle: Bundesrat Kompakt

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